„Gleichheit der Wahl ein relativ vager Begriff“: Ex-Verfassungsrichter will Verfassung zwecks Beibehaltung der 5-Prozent-Sperre ändern lassen

Der Ex-Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier will die Verfassung ändern, um die 5-Prozent-Sperre zur Wahl des Bundestages ins Grundgesetz zu schreiben. Offensichtlich haben er und seine Hintermuttis und – männer in der Nomenklatura Angst vor einem Ende der „Hürde“ für neue Parteien bei Parlamentswahlen und einer damit verbundenen demokratischen, geordneten und verfassungsgemäßen Rekonvaliszenz der Republik.

Schande über den C.S.U.-Mann Papier und diese ganze verfluchte, korrupte, abgetakalte Nomenklatura, die Deutschland versucht nicht nur auf ihr geistig-moralisches, sondern auch noch auf ihr politisch-demokratisches Niveau herunter zu versauen.

Juso-Bundeskongress: Bin Europa lädt ein

Auch die Jugendorganisation der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ hat offensichtlich nur noch ein Primärziel: nicht nur die eigene souveräne Demokratie und Verfassung endlich loszuwerden, sondern auch jede andere im Einflussgebiet des Euro-Kapitalismus. Aus einer Vielzahl von Anträgen auf dem Bundeskongress der „JungsozialistInnen“ – ausgerechnet in Nürnberg – schwitzen paneuropäischer Imperialismus und Verachtung gegenüber unserer Demokratie, dem Grundgesetz und den „Nationalstaaten“ auf dem Kontinent. In geradezu großväterlicher kognitiver Dissonanz wird die eigene jahrelange Kollaboration bei der immateriellen und materiellen Enteignung und Zersetzung der europäischen Demokratien und Staatsvölker durch das Kapital, Seit an Seit mit den Organen der „Europäischen Union“, ignoriert; im Gegenteil: jetzt, wo man durch die – von der gesamten etablierten Contralinken und Contrasozialdemokratie in allen Mitgliedstaaten der „Europäischen Union“ gestützte – Sakrosanz des verantwortlichen kapitalistischen Finanzsystems dafür gesorgt hat, dass Banken und Konsortien den Menschen ungehemmt auf der Kehle stehen und alle Privilegierten und Kapitalisten ihre charakterliche Verkommenheit an den ohne Schutzmacht verbliebenen Schwächeren ausleben können, versuchen die „JungsozialistInnen“ ihren eigenen Verrat und erwiesene Nutzlosigkeit als Argument dafür benutzen, den heimtückisch durch den Dolch der Contralinken und Contrasozialdemokratie verwundeten Demokratien in Europa den Todesstoß zu versetzen, bevor diese sich durch demokratische Wahlen wieder berappeln und gegen diesen maßgeblich aus Deutschland heraus gestarteten finanziellen Blitzkrieg zurückschlagen können.

Ein an Schändlichkeit und surreale Bräsigkeit nur durch die Mutterpartei S.P.D. und deren Überpartei „Party of European Socialists“ übertroffener Verrat, wenn man die „Europäische Linke“ einmal beiseite lässt.

„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands

Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte reguläre Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich für eine „Übergangsphase“ – die Installation eines präzedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklärten Ausnahmezustand, da nur mit geschäftsführender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei Militäreinsätze der Bundeswehr in Afrika beschließen, sowie „Beschlüsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen Marinestreitkräfte im Rahmen einer „Präsenz- und Überwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der Küste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschäftsführende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlängert wurde.

Eine Chronologie und Einschätzung der Ereignisse.

Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt“

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand. Heute drückten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschämt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Meinungsfreiheit bei Behördenkritik

Mit allen Mitteln wehren sich die verwaltungen auf allen Ebenen dagegen, in ihren Entscheidungen hinterfragt und kritisiert zu werden und bemühen dazu den Amtsweg in der ignoranten Annahme, mit ihren Rechtsabteilungen am längeren Hebel zu sitzen. Viele Bürger resignieren schon im Vorfeld, aus diesem Grund den Rechtsweg einzuschalten. So werden Unfähigkeit, Korruption und Intransparenz weiterhin Vorschub geleistet.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch am 24. Juli 2013 einer eingereichten Klage stattgegeben und die vorherige Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam vom 8. Januar 2013 mit dem Beschluss 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 aufgehoben.

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