Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“
Das Kriegsmandat des Staates fĂŒr die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „LuftĂŒberwachung“ und „AufklĂ€rung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und auĂerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Ăffentlichkeit der Republik um so entschlossener AufklĂ€rung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst ĂŒber das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates TĂŒrkei fordern.
Syrien: U.N.-GeneralsekretĂ€r Ban Ki-Moon wertet den Angriff auf das FlĂŒchtlingslager bei Sarmada in der Provinz Idlib am 5. Mai, der Dutzende Tote forderte und entweder mit Granaten, Raketen und / oder Flugzeugen ausgefĂŒhrt wurde, in einer ErklĂ€rung als ein mögliches Kriegsverbrechen und fordert die MilitĂ€rmĂ€chte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu auf, endlich tĂ€tig zu werden und den Internationalen Strafgerichtshof fĂŒr eine Untersuchung anzurufen.
Die Bundeswehr ist in diesen Angriffskrieg gegen Syrien als Teil der zweiten internationalen Kriegskoalition der Willigen nach der Irak-Invasion in 2003 verwickelt. Vor dieser neuen internationalen Kriegskoalition warnte Radio Utopie bereits, bevor diese auf dem Gipfel des Nordatlantikpakts (N.A.T.O.) in Wales im September 2014 offiziell vorgestellt wurde. Vor Weihnachten 2015, im Schatten von Operation Asyl und den Attentaten in Paris vor der Syrien-Konferenz in Wien und dem G20-Gipfel in der TĂŒrkei, schickte der Staat am 4. Dezember per Bundestagsbeschluss 1200 deutsche Soldaten der Bundeswehr in den Krieg
„in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. DarĂŒber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in StĂ€ben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“
Auftrag der deutschen MilitÀrs, u.a.:
– EinsatzunterstĂŒtzung durch Luftbetankung,
– See- und LuftraumĂŒberwachung,
â AufklĂ€rung,
â Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen den IS im Rahmen des Auftrags,
â Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und UnterstĂŒtzungsaufgaben gegenĂŒber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen den IS,
Einzusetzende FĂ€higkeiten der Bundeswehr, u.a.:
â FĂŒhrung,
â FĂŒhrungsunterstĂŒtzung,
â AufklĂ€rung,
â militĂ€risches Nachrichtenwesen,
also neben Tornado-Kampfbombern, Marine-StreitkrÀften, Spezialeinheiten und Anderen auch der Bundesnachrichtendienst, mit seinen Weltraumtheoretikern und Satelliten-KapazitÀten.
Glaubt man nun der staatlichen „Opposition“ der Parteien „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ und „Die Linke“, die die „Revolution“ in Syrien seit 2011 mehr oder weniger immer offen unterstĂŒtzt haben, dann enthielt dieses Kriegsmandat in seiner gesamten Auflistung von einzusetzenden deutschen MilitĂ€r und Spionage-KrĂ€ften („LuftĂŒberwachung“, „AufklĂ€rung“) keinen einzigen Hinweis darauf, dass auch Bundeswehr-Einheiten der A.W.A.C.S.-LuftĂŒberwachung zum Einsatz kommen könnten. WĂ€hrend der gesamten Sitzung des Bundestages am 4. Dezember 2015 fielen die Begriffe „Awacs“ oder „LuftĂŒberwachung“ auch nur ein einziges Mal.
Am 18. Dezember wurden dann die Abgeordneten aller Parteien vom Einsatz deutscher A.W.A.C.S.-Einheiten u.a. in Syrien, im Irak und in der TĂŒrkei durch die Regierung informiert. Der Gipfel des Zynismus und der Verlogenheit des Staates, in all seinen Gliederungen, fand sich im Schreiben der Regierung an seine „Volksvertreter“ mit Datum vom 18.12.2015: Ein gesondertes Bundestagsmandat fĂŒr den Einsatz der A.W.A.C.S., entsprechend Urteil 2 BvE 1/03 vom 7. Mai 2008 durch das Bundesverfassungsgericht, brauche es nicht, so AuĂenamt und Verteidigungsministerium, denn:
âDer Einsatz von Waffengewalt ist derzeit nicht zu erwarten.â
Was taten die „Volksvertreter“, mit ihrer „Opposition“ von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“? Sie taten nichts, sondern fuhren in den Weihnachtsurlaub. DafĂŒr heuchelten sie was das Zeug hielt, als die Regierung am zweiten Weihnachtstag ĂŒber die „Bild“-Zeitung die Kollaboration der „Opposition“ öffentlich machte.
Bis heute hat die sogenannte „Opposition“ von „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ und „Die Linke“, natĂŒrlich entgegen aller AnkĂŒndigungen und BeschlĂŒsse, keine Verfassungsklage gegen die Beteiligung deutscher Soldaten in den Kriegen in der TĂŒrkei, in Syrien und im Irak eingereicht.
Heuchlerisch wurde sich gewunden und herausgeredet, obwohl sogar Bundeswehr-Jurist Daniel-Erasmus Khan die juristische BegrĂŒndung fĂŒr das Kriegsmandat in der Luft zerriss. Dabei verfĂŒgen beide Parteien jeweils ĂŒber einen MinisterprĂ€sidenten, Winfried Kretschmann in Baden-WĂŒrttemberg und Bodo Ramelow in ThĂŒringen, die jederzeit vor dem Bundesverfassungsgericht nach Artikel 93 eine „abstrakte Normenkontrolle“ gegen die Regierung einreichen können. Wie das Bundesverfassungsgericht Radio Utopie ausdrĂŒcklich bestĂ€tigte, umfasst dieses Kontrollrecht jeder Landesregierung ĂŒber die Bundesregierung, âBundes- oder Landesrecht jeder Rangstufeâ auf seine VerfassungsmĂ€Ăigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen.
Wer nun die Behauptungen der InvasionsmĂ€chte im Syrien-Krieg, deren KrĂ€fte vor Ort, oder die in der U.S.-Hegemonie basierten und etablierten Nachrichten-Konsortien und Agenturen glaubt, die Russische Föderation sei in das offenkundige Kriegsverbrechen in Sarmada verwickelt, sollte wissen, was dieses Kriegsverbrechen am 5. Mai versuchte zu ĂŒberdecken.
Am 5. Mai spielte das Orchester des St. Petersburger Mariinski-Theaters mit dem Chefdirigenten der MĂŒnchner Philharmoniker, Waleri Abissalowitsch Gergijew, unter anderem Werke von Johann Sebastian Bach im von syrischen und russischen Truppen befreiten Palmyra. Dieses war zuvor unter groĂen Opfern den Klauen der SchlĂ€chter der Invasionsmilizen unter Flagge eines „Islamischen Staates“ entrissen worden war.
Dieses Konzert, es reprĂ€sentiert das Aufblitzen der Zivilisation und Menschlichkeit, in einem vom U.S.-Imperium vor nunmehr fast 15 Jahren begonnenen und durch die „Authorization for Use of Military Force“ vom 14. September 2001 legitimierten weltweiten Terrorkrieg („global war on terror“), mit ĂŒber 2 Millionen Toten, in ihrer ĂŒberwĂ€ltigenden Mehrheit Muslime in den Kriegsgebieten in Asien und Afrika.
Hier die Aufzeichnung dieses wunderbaren, wunderbaren Konzerts im befreiten Palmyra, dem der PrÀsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, in einer Liveschaltung beiwohnte.
(…)
Artikel zum Thema:
28.03.2016 Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der âOppositionâ gegen den Bundeswehr-Krieg in der TĂŒrkei, Syrien, Irak?
Nicht nur die parlamentarische, auch die auĂerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-gefĂŒhrten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die HĂ€nde. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort. Bericht aus einer Republik auĂer Funktion.
20.08.2012 Bin NachDenken ĂŒber Syrien: Im Bundestag sitzt ein verlogener, feiger, fauler Sauhaufen
Wenn ein Parlament öffentlich erklĂ€rt, dass es weniger weiss als in der Zeitung steht â was sagt uns das?
Rechtschreibfehler korrigiert am 07.10.2016
