Ex-Verfassungsgerichts-Präsident: Grundgesetz nur in „Grenzen“ gültig

Hans-Jürgen Papier (C.S.U.), bis 2010 Präsident des Karlsruher Verfassungsgerichts, hat sich in einer putschistischen Äußerung Weimarschen Ausmaßes zur laufenden Spionage-Affäre und Totalüberwachung der Berliner Republik durch diverse staatliche Organe und internationale Konzerne geäußert. Statt sich nun vor die Verfassung und die durch sie beschützten Bürgerinnen und Bürger zu stellen, stellt er sich gegen sie und spricht den deutschen Staat davon frei sich an das Grundgesetz überhaupt halten zu müssen. Des Weiteren behauptet er, das Grundgesetz würde die Deutschen nicht vor den Handlungen anderer Staaten schützen.

Bundesverfassungsgericht nimmt Klage nicht an – BI: Rot-Grün muss Grundrecht auf Versammlungsrecht stärken

Durch einen umfangreichen und bedrohlich wirkenden Bußgeldkatalog sowie durch die Einführung einer Reihe bürokratischer Hürden bei der Anmeldung einer Demonstration werde die Freiheit auf Meinung und Protest in einer Art und Weise eingeschränkt, die das Wesen dieser im Artikel 8 des Grundgesetz verbrieften „Freiheit auf Versammlung“ in einer der Demokratie unwürdigen Form verletzte, waren sich die Kläger einig.

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