Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der TĂŒrkei, Syrien, Irak?
Nicht nur die parlamentarische, auch die auĂerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-gefĂŒhrten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die HĂ€nde. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.
Bericht aus einer Republik auĂer Funktion.
Entgegen ihren ganzen AnkĂŒndigungen oder sogar BeschlĂŒssen, haben die Parlamentsfraktionen „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ beim Bundesverfassungsgericht keine Klage gegen die Beteiligung des deutschen MilitĂ€rs am Krieg in der TĂŒrkei, im Irak und in Syrien eingelegt. Dies bestĂ€tigte Radio Utopie das Bundesverfassungsgericht bereits vor einiger Zeit.Â
Genau das hatten wir erwartet. (28.12.2016, âOppositionâ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung ĂŒber Verfassungsklage irgendwann im Januar).
Die Bundeswehr ist in den Krieg in der TĂŒrkei, mit all dessen Kriegsverbrechen explizit an der kurdisch-tĂŒrkischen Zivilbevölkerung, mindestens ĂŒber den Einsatz der fliegenden Einsatzzentralen und AufklĂ€rungseinheiten der A.W.A.C.S.-VerbĂ€nde involviert. Wie wir bereits berichteten, informierte diesbezĂŒglich die Regierung die „Opposition“ ĂŒber die Verlegung der A.W.A.C.S.-Einheiten in die TĂŒrkei bereits am 18. Dezember.
Die Regierung begrĂŒndete den Wegfall eines Parlamentsbeschluss mit der maximal zynischen und irrationalen Behauptung, ein Einsatz von Waffengewalt sei „derzeit nicht zu erwartenâ. „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ unternahmen nichts und fuhren in den Weihnachtsurlaub. Als die „Bild“-Zeitung schlieĂlich in der Nacht zum 27. Dezember die Mitwisserschaft der „Opposition“ am A.W.A.C.S.-Einsatz auffliegen lieĂ, verlangten diese heuchlerisch „AufklĂ€rung“ und versuchte sich, wie immer, irgendwie heraus zu reden.
Am 4. Dezember beschloss der Bundestag den Krieg der deutschen Luftwaffe auf syrischem Territorium, natĂŒrlich ohne Zustimmung oder gar auf Bitten der syrischen StaatsfĂŒhrung. Das Kriegsmandat fĂŒr die Regierung deutsche StreitkrĂ€fte einzusetzen, beschrĂ€nkt sich allerdings keinesfalls auf die Tornado Kampfbomber und ebensowenig auf Syrien. Die im beschlossenen Kriegsmandat aufgelisteten und damit mandatierten „militĂ€rischen FĂ€higkeiten“ lauten:
„â FĂŒhrung,
â FĂŒhrungsunterstĂŒtzung,
â AufklĂ€rung,
â militĂ€risches Nachrichtenwesen,
â logistische, sanitĂ€tsdienstliche und sonstige UnterstĂŒtzung,
â Sicherung und Schutz, ggf. Rettung und RĂŒckfĂŒhrung isolierten Personals,
â sanitĂ€tsdienstliche Versorgung.“
Das umfasst, bei entsprechender Interpretation bzw Auslegung, natĂŒrlich auch den Einsatz von Sondereinheiten wie dem Kommando SpezialkrĂ€fte (K.S.K.) oder dem Bundesnachrichtendienst, vorneweg des lĂ€ngst mit der Bundeswehr verschmolzenen FlĂŒgels. Das Einsatzgebiet umfasst zudem nicht nur den Irak, bei „Genehmigung“ der Irak, sondern gilt faktisch weltweit. Wörtlich heisst es:
 „Der Einsatz deutscher StreitkrĂ€fte erfolgt vorrangig im und ĂŒber dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. DarĂŒber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in StĂ€ben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“
Mit der „internationalen Allianz“ ist die internationale Koalition des Terrorkrieges („global war on terror“ gemeint, vor der wir bereits Anfang September 2014 warnten, bevor sie am 4. / 5. September 2014 beim Gipfel des Nordatlantikpakts in Wales beschlossen wurde. Der Vorsitzroboter von „Die Linke“, Katja Kipping, sonderte danach ein Interview im „Handelsblatt“ ab. Das warÂŽs, bis heute.
Bereits am 27. August 2014 hatte das deutsche MilitĂ€r erklĂ€rt, es habe sich mal eben selbst im Irak stationiert. Die Bundeswehr interpretierte (natĂŒrlich stellvertretend fĂŒr die Regierung), ihr elf Jahre nach der Invasion exekutierter Irak-Einsatz stelle
„in der derzeit beabsichtigten Form grundsĂ€tzlich keinen mandatierungspflichtigen Einsatz der deutschen StreitkrĂ€fte dar. Eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages bedurfte es daher nicht.â
Die „beabsichtigte Form“ Ă€nderte sich eben, in aller Ruhe. Wie gut, dass man beim MilitĂ€r weiĂ, dass es keine Opposition im Parlament oder in den Landesregierungen gibt, sondern „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ diese nur simulieren.
Wie mittlerweile jeder und jeder weiĂ, der Radio Utopie liest (vielleicht ohne es vor den Genösschen zuzugeben), kann die Landesregierung von ThĂŒringen jederzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Regierung und ihrer Auslegung von Grundgesetz und Gesetzen einklagen.
Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigte, beinhaltet dieses Klagerecht jeder Landesregierung „Bundes- oder Landesrecht jeder Rangstufe“ auf seine VerfassungsmĂ€Ăigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, also auch Rechtsverordnungen. Das umfasst natĂŒrlich auch das Parlamentsbeteiligungsgesetz, was Abgeordnete Sevim Dagdelen hier so wortreich beklagt.
Die rechtspolitische Sprecherin der GrĂŒnen-Fraktion im Parlament, Katja Keul, versuchte nichtsdestotrotz am 4. Dezember im Bundestag sich wieder einmal noch dĂŒmmer zu stellen, als die dĂŒmmsten Linken der Welt bereits sind. MdB Keul am 04.12.2015 im Bundestag:
„Ich selbst halte dieses Mandat fĂŒr völkerrechtswidrig und verfassungswidrig. WĂŒrden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir angesichts der derzeitigen Lage keine Klagemöglichkeit beim Verfassungsgericht haben, weil eine Organklage an der ZulĂ€ssigkeit scheitern wĂŒrde, da wir als Fraktion nicht klagen können und eine abstrakte Normenkontrolle, die möglich wĂ€re, an den notwendigen 25 Prozent scheitert?“
Artikel 93 Grundgesetz lautet wie folgt:
â(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. ĂŒber die Auslegung dieses Grundgesetzes aus AnlaĂ von Streitigkeiten ĂŒber den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der GeschĂ€ftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln ĂŒber die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;â
MdB Keul versuchte sich also in den Passus mit den 25 Prozent („eines Viertels der Mitglieder des Bundestages“) zu flĂŒchten, ĂŒbersah in ihrem Lamento aber geflissentlich den kleinen Passus mit „einer Landesregierung“ in Artikel 93. Und das als Juristin. Perfider, heuchlerischer, verlogener geht es kaum.
Dass zudem eine Organklage von zwei Parlamentsfraktionen gegen die offenkundig verfassungswidrige Beteiligung der Bundeswehr an gleich drei Kriegen völlig sinnlos sei, mit einem bei Zustimmung der jeweiligen Regierungen in der internationalen Terrorkriegs-Koalition faktisch weltweit geltendem Einsatzgebiet, ist allenfalls eine Schutzbehauptung. Sogar Bundeswehr-Jurist Daniel-Erasmus Khan zerriss die juristische BegrĂŒndung fĂŒr das Kriegsmandat in der Luft.
Die ganze Dimension des Zusammenbruchs jedweder klassischen sozialdemokratischen, linken, emanzipatorischen und pazifistischen Strömungen, Gruppen und Organisationen wird aber nicht durch den Verrat der „Parteien“ im Parlament deutlich, sondern durch deren eigenen. Nicht eine Strömung, Gruppe und Organisation, ja nicht einmal eine Einzelperson in diesem Spektrum verlangt von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“, dass sie endlich Verfassungsklage gegen die Kriegsbeteiligung des deutschen MilitĂ€rs einreicht. Nicht eine.
Jeder einzelne Ostermarsch wird so zur Heuchelorgie, zur Farce einer abgetakelten politischen Simulation.
Fazit: im Westen nichts Neues.
(…)
Artikel zum Thema:
15.11.2015 Erinnern Sie sich? ââŠden Terror ins Landâ?
Die jahrelange Zuarbeit der Partei âDie Linkeâ fĂŒr den geheimdienstlichen Komplex geht nach den Paris-Attentaten in dessen Propaganda ĂŒber syrische FlĂŒchtlinge als vermeintliche Terroristen auf.