Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂĽber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂĽber ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik auĂźer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂĽne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂĽhrten Landesregierungen in ThĂĽringen und Baden-WĂĽrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂĽberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte.

„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS“

Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von Militär und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der TĂĽrkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.

Dazu HintergrĂĽnde, die sich selbst ansehen mĂĽssen. Sonst werden sie es nicht glauben.