„Aus Stuttgart 21 klug werden“: Kundgebung am 6. Juni beim Evangelischen Kirchentag

Am 3. bis 7. Juni 2015 findet der 35. Deutsche Evangelische Kirchentag in Stuttgart statt. Begleitend wird dazu die BĂŒrgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Umbauprogramm „Stuttgart 21“ in der Landeshauptstadt eine Ausstellung, mehrere Parkgebete und FĂŒhrungen, sowie eine Kundgebung am 6. Juni veranstalten. Als Redner auftreten wird u.a. der Journalist Franz Alt.

Nonfiction Film THE VISITOR: Premiere in den Hackeschen Höfen

Widmete schon die weltweit erfolgreichste deutsche Dramatikerin Dea Loher einen Großteil ihrer 8. Leipziger Poetikvorlesung THE VISITOR, so schreibt auch das Berliner Stadtmagazin tip anlĂ€sslich der Premiere ĂŒber den in drei WeltstĂ€dten gedrehten Nonfiction Film: “Das Ergebnis ist erstaunlich und berĂŒhrend”

Start vom Boddinale Filmfestival: Mit dabei – der Basis Filmverleih und THE VISITOR

Am morgigen Donnerstag (5.) beginnt im Neukölner Loophole die Boddinale 2015. Das unabhĂ€ngige Filmfestival, bei dem in Berlin lebende FilmemacherInnen (darunter viele internationale KĂŒnstlerInnen) ihre Filme vorstellen, wurde vor zwei Jahren ins Leben gerufen und gilt vielen als „Alternative“ des „echten Berlin“ zu der von der Industrie kontrollierten Berlinale.

Demo in Berlin am 17. Januar „Wir haben TTIP und CETA satt!“

Mit einer Großdemonstration am 17. Januar in Berlin gehen wir gegen CETA und TTIP auf die Straße. Unter dem Motto “Wir haben es satt!” wird eine breite BĂŒrgerbewegung aus Landwirt/innen, Verbraucher/innen, UmweltschĂŒtzer/innen und vielen mehr gegen die Konzern-Deals demonstrieren. Denn TTIP und CETA könnten zum Wegbereiter fĂŒr Monsanto und Co. werden.

250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestĂ€tigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid fĂŒr die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße fĂŒr die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

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