Totale Weltordnung: U.N.-Resolution soll Angriffskrieg gegen Iran legitimieren

Ein „Deal“ in den „Atomverhandlungen“ mit dem Iran soll durch eine U.N.-Resolution unter Bezug auf Kapitel VII der nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossenen Charta der Vereinten Nationen besiegelt werden. Die Folgen, nicht nur für den Iran, wären katastrophal und ein weiterer Schritt in ein Orwellsches Zeitalter sich gegenseitig zwar bekriegender, aber gleichzeitig einem stillschweigenden Konsens folgender autoritärer Blöcke.

Die Troika demütigt Griechenland: Humanitäre Katastrophen interessieren nicht

Seit 2010 hat die Troika aus IWF, EZB und EU-Kommission wechselnde Regierungen in Athen zu insgesamt sechs Sparprogrammen gezwungen, die den Lebensstandard der arbeitenden Menschen drastisch herabgesetzt, die Sozialsysteme zerstört und Millionen einkommensschwacher Griechen in bittere Armut gestürzt haben. Aus diesem Grund hat die Mehrheit des griechischen Volkes am 25. Januar 2015 eine Partei gewählt, die ihr im Wahlkampf das Ende dieser Sparpolitik versprochen und Hoffnung auf eine bessere Zukunft gemacht hat. Vier Wochen später steht fest: Dieser Traum ist geplatzt.

Die „Atomverhandlungen“ um Iran sind eine Farce. Keiner will dort irgendetwas außer Krieg.

Seit Jahrzehnten wird dem Iran wegen dessen Betrieb von Atomkraftwerken durch den Westblock mit seinem 9/11-Moment gedroht, einem (diesmal tatsächlichen) Angriff von außen, zur Stabilisierung der eigenen Gesellschafts- und Machtstruktur. Das ist keine Drohung, sondern das Angebot eines Arrangements auf Gegenseitigkeit. Genau dieses Arrangement verfolgen seit Jahren alle Beteiligten unter ekelerregendem Geschwätz und der Schinderei von Zeit und Menschen. Schluss mit dieser Farce!

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.