Republik außer Funktion

Kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ agiert mehr als solches. Regierung, Parlament und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Deutsche Waffen und Soldaten ziehen in die Ukraine und den Irak, deutsche Söldner unter Ausbildung von C.I.A. und Bundesnachrichtendienst in den Syrien-Krieg. Die Republik ist von den Staatsorganen und Staatsparteien, nach einem ĂŒber Jahrzehnte andauernden schleichenden Prozess, seit anderthalb Jahren vor aller Augen außer Funktion gesetzt worden.

Eine unvollstÀndige Zusammenfassung.

Parlament als Farce

Nach der Parlamentswahl am 22. September 2013 ging der Bundestag zunĂ€chst bis an die vom Grundgesetz gerade noch erlaubte Grenze von 30 Tagen, um sich schließlich am 22. Oktober 2013 zu konstituieren. Danach setzte er sich ein halbes Jahr faktisch außer Funktion, tagte bis Ende des Jahres ganze fĂŒnf mal und weigerte sich selbst die verfassungsmĂ€ĂŸ zwingend vorgeschriebenen AusschĂŒsse zu bilden. DemgegenĂŒber war, ohne irgendeine Rechtsgrundlage, durch alle Partei-Fraktionen schon vor der konstituierenden Sitzung des neu gewĂ€hlten Parlaments das vom Grundgesetz nicht vorgesehene Schattenparlament „Ältestenrat“ gebildet worden, auf „vorlĂ€ufiger“ Basis. Dessen Mitglieder wurden der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gemacht (der Bundestag Ă€nderte seitdem seine Öffentlichkeitsarbeit und machte, zum ersten Mal ĂŒberhaupt, die Mitglieder des Ältestenrates öffentlich). Das Wahlverfahren des Ältestenrates bzw des „vorlĂ€ufigen Ältestenrates“ vor der konstituierenden Sitzung des Parlaments ist der Öffentlichkeit unbekannt. Ebenso ist das Wahlverfahren zur Bildung einer seit Jahrzehnten existierenden Unterkommission des Ältestenrates, der sogenannten „Rechtsstellungskommission“ des Ältestenrates, der Öffentlichkeit unbekannt. Die Mitglieder der Rechtsstellungskommission werden vom Bundestag nicht aufgefĂŒhrt (der Ältestenrat hat die Kontrolle ĂŒber die Internet-PrĂ€senz des Bundestages). Ende des Jahres, nachdem das Parlament nach seiner Wahl im September insgesamt sechs Mal getagt hatte, verkĂŒndete der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der C.D.U./C.S.U.-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates werde sich mit einer VerfassungsĂ€nderung zwecks EinfĂŒhrung einer fĂŒnfjĂ€hrigen Legislaturperiode „beschĂ€ftigen“. Der Vorschlag war vorher von ParlamentsprĂ€sident Norbert Lammert, dem zweithöchsten ReprĂ€sentanten der Republik, ĂŒber die Presse vorgebracht worden.

Wie beschrieben, weigerte sich der Bundestag nach seiner Wahl am 22. September 2013 die von ihm durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebenen AusschĂŒsse zu bilden. Diese sind:
– der Vermittlungsausschuss (Artikel 77)
– der gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Artikel 53a)
– der Petitionsausschuss (Artikel 45c)
– der Ausschuss fĂŒr die Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union (Artikel 45)
– der Ausschuss fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten (Außenausschuss)
– der Verteidigungsausschuss (Artikel 45a)
– das bereits weltweit legendĂ€re „Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen TĂ€tigkeit des Bundes“, besser bekannt als “Parlamentarisches Kontrollgremium” (Artikel 45d)

Stattdessen wurde ein seit dem Kaiserreich nie gekannter „Hauptausschuss“ gebildet. Dagegen unternommen wurde nichts. Kein einziger Abgeordneter, geschweige denn eine Parlamentsfraktion, klagte gegen diesen, seit Inkraftreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus, prĂ€zedenzlosen Vorgang vor dem Bundesverfassungsgericht. Beklagen ist irrelevant.

Der Bundestag, immerhin das Parlament in der parlamentarischen Demokratie, tagt nur an 22 von 52 Wochen im Jahr. Das ist kein Einzelfall. Im Jahre 2009 waren es ganze 16 Wochen. Wohlgemerkt: eine Tagungswoche bedeutet: Anreise am Montag und Abreise am Freitag. Wenn der Bundestag tagt, ist er zumeist fast leer. Eine Mindestarbeitszeit oder die Verpflichtung eines Arbeitsnachweises gibt es fĂŒr die Volksvertreter nicht. Reden mĂŒssen nicht gehalten werden. Mindestens seit Anfang des 21. Jahrhunderts (der genaue Zeitpunkt lĂ€sst sich nicht verifizieren) ist es im Parlament Praxis Reden nicht mehr halten, sondern „zu Protokoll zu geben“, also dem BundestagsprĂ€sidium in Schriftform auf das Pult zu legen. Anfang 2012 institutionalisierte der Bundestag diese Praxis und machte „das Parlament als Farce“ zur NormalitĂ€t. Alle Parteien tragen dies mit und haben dies zu verantworten.

Diktatur einer Ebene – „Versagen“ auf allen anderen

Seit rund anderthalb Jahren ist, im Zuge der sogenannten Snowden-Veröffentlichungen seit Juni 2013, u.a. durch staatliche Organe und Dienste gegen die Bevölkerung der Republik exekutierte Massenspionage in Deutschland öffentlich begriffen geworden. Geschehen gegen diese „TotalĂŒberwachung“ ist nichts.

ZunĂ€chst dauerte es, im Zuge der beschriebenen Selbstsabotage des Bundestages, bis zum MĂ€rz 2014, bis sich schließlich der seit einem Dreivierteljahr debattierte Untersuchungsausschuss („N.S.A.-Untersuchungsausschuss“) ĂŒberhaupt gebildet hatte. Bis heute hat dieser gerade einmal sieben Anhörungen durchgefĂŒhrt und sich selbst kein Recht auf Akteneinsicht oder Zeugenvernahme nach eigenem Ermessen eingerĂ€umt, geschweige denn auf unangemeldete Kontrolle vor Ort in den zahlreichen Spionage- und Geheimdienstzentralen. Vielmehr stellte sich bei der siebten Anhörung am 16. Oktober heraus, dass „angehörte“ FunktionĂ€re des Bundesnachrichtendienstes (B.N.D.) durch die Regierung ĂŒber 500 Seiten „eingestufter“ Akten (und damit zumindest indirekt ĂŒber entsprechende Fragen der Abgeordneten der Opposition) vorab rechtzeitig informiert worden waren, wĂ€hrend die Oppositionsabgeordneten diese erst am Tag vor der Anhörung bekommen hatten, und dann noch unvollstĂ€ndig.

Die gegenĂŒber der mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag agierenden „Großen Koalition“ von S.P.D., C.D.U. und C.S.U. als parlamentarische Opposition verbliebenen Fraktionen von Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen reichten am 26. September 2014 Klage beim Verfassungsgericht gegen die Bundesregierung und den Untersuchungsausschuss ein, um auch gegen den Willen der Regierung und ihrer Parteien einen Zeugen am Sitz von Ausschuss und Parlament vorladen zu dĂŒrfen (in diesem Falle Edward Snowden, in Berlin) und auch gegen den Willen der Regierungsbehörden, wie Geheimpolizei, Spionagedienste, etc, pp, von diesen die vom oder aus dem legislativen Untersuchungssauschuss angeforderten notwendigen Akten ungeschwĂ€rzt zu erhalten.

Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen verzichteten aber auf einen Eilantrag, der das Bundesverfassungsgericht – welches die Verfassungsklage gegen das B.K.A.-Gesetz seit fast sechs Jahren liegen lĂ€sst – gezwungen hĂ€tte umgehend zu handeln. BegrĂŒndung der ProzessbevollmĂ€chtigten Professorin Astrid Wallrabenstein fĂŒr das Weglassen eines Eilantrags: die KlĂ€ger, also die Parlamentsfraktionen Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, wĂŒrden „hoffen“, das Bundesverfassungsgericht entscheide „zĂŒgig“.

Bereits Mitte 2010 konstatierte Heribert Prantl dem Parlament von Deutschland in der „SĂŒddeutschen“:

„Das Verfassungsgericht wird mit dieser dritten Entscheidung zu den Parlamentsrechten quasi zum Vormundschaftsgerichts des Parlaments: Das höchste deutsche Gericht betreut fĂŒrsorglich die Rechte der Abgeordneten, weil diese selbst mehrheitlich offenbar nicht mehr dazu in der Lage sind oder in der Lage sein wollen, ihre Rechte zu behaupten und zu vertreten. Die Urteile besagen: Dem Bundestag stehen mehr Rechte zu, als ihm die Bundesregierung einrĂ€umt oder er sie sich selbst bisher herausgeholt hat.“

Doch selbst das Vormundschaftsgericht des Bundestages scheint seine MĂŒndel nicht mehr ernst zu nehmen, genauso wie die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat fĂŒr das Verfahren zur Organklage von Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen gegen Regierung und Untersuchungsausschuss (Aktenzeichen 2 BvE 3/14) bislang noch nicht einmal einen Verhandlungstermin angesetzt. Das wurde Radio Utopie heute vom Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigt.

Das zeigt, dass kein einziges Verfassungsorgan – ĂŒber Herrn Feldmarschall Gauck wollen wir hier gar nicht erst reden – das Grundgesetz umsetzt, welches sie ĂŒberhaupt erst ins Amt setzt und vom bloßen Popanz mit Schlips unterscheidet.

Professor Hastig

Der oberste Staatsanwalt der Republik, Generalbundesanwalt Harald Range – der sich bereits den Spitznamen „Professor Hastig“ einfing – weigert sich seit anderthalb Jahren bezĂŒglich der massenhaften flĂ€chendeckenden Spionage gegen die Bevölkerung zu ermitteln.

Der Generalbundesanwalt tut dies, obwohl am 3. Februar 2014 digitalcourage, der Chaos Computer Club und die Internationale Liga fĂŒr Menschenrechte zusammen mit Tausenden von BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern der Republik bei ihm Anzeige gegen die Regierung, die PrĂ€sidenten der Spionagedienste, sowie u.s.-amerikanische und britische Agenten und deren Vorgesetzte eingereicht haben, obwohl er bereits aus dem Parlament dazu dringend aufgefordert wurde, sich mit diesem „Akt der beispiellosen Rechtsbeugung“ „lĂ€cherlich macht“ und deswegen sogar im Rechtsausschuss des Bundestages „befragt“ wurde. Trotzdem weigert sich Range – dessen Amt und Funktion im Grundgesetz nicht erwĂ€hnt ist – mit HĂ€nden und FĂŒĂŸen die Interessen der Bevölkerung und ihre verfassungsmĂ€ĂŸigen Rechte zu vertreten und gegen systemische Angreifer zu ermitteln.

Das standhafte Grundgesetz

Was die Wenigsten wissen: seit den von der damaligen „Großen Koalition“ in Form von „Notstandsgesetzen“ 1968 beschlossenen VerfassungsĂ€nderungen ist Artikel 10 Grundgesetz, also Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis, faktisch außer Kraft gesetzt. Spionage muss „dem Betroffenen nicht mitgeteilt“ werden. Kein Betroffener hat das Recht sein Grundrecht vor Gericht zu verteidigen. „An die Stelle des Rechtsweges“ treten faktische Inquisitionsgremien, Geheimgerichte in Form der sogenannten „G-10-Kommissionen“, im Bundestag und in den BundeslĂ€ndern. Diese Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung wurde durch eine Änderung von Artikel 19 abgesichert, die explizit Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 vom ordentlichen Rechtsweg ausschließt.

Geheimgerichte, gegen die sich keiner mit rechtlichen Mitteln wehren kann, hat der Staat ĂŒbrigens auch bezĂŒglich der „Überwachung“ des Wohnraums eingesetzt. Das entsprechende Bundestagsgremium ist hier zu finden. Rechtfertigung dafĂŒr lieferten entsprechende VerfassungsĂ€nderungen durch die C.D.U.-Regierung von Helmut Kohl und der S.P.D. von Oskar Lafontaine am 16. Januar 1998 im Bundestag und nachfolgend unter Kollaboration der S.P.D., unter Vorsitz des spĂ€teren Vorsitzenden von „Die Linke“, auch im Bundesrat. Den „Großen Lauschangriff“ des Staates und seine VerfassungsĂ€nderungen segnete das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren Behandlung ab.

Diese VerstĂŒmmelungen des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht als im Einklang mit der „VerfassungsidentitĂ€t“ beurteilt, welches es als selbst definierte und konstatierte, diese sei letztlich nur durch den „unmittelbar erklĂ€rten Willen des Volkes“ zu kippen, welches alle etablierten Parteien zum Anlass nahmen entsprechendes vorzubereiten und das Grundgesetz in Frage zu stellen. Explizit die Partei Die Linke brachte im Mai 2014 eine vom Verein „Mehr Demokratie e.V.“ Putsch-Infrastruktur ins Parlament ein, welche im Falle einer Umsetzung durch VerfassungsĂ€nderungen von nicht weniger als sechs Verfassungsartikeln der Berliner Republik (darunter Artikel 23 und 79) ermöglichen wĂŒrde die gesamte Verfassung und damit unsere Republik durch eine einfache Mehrheit in einer einzigen Volksabstimmung (bzw Volksentscheid, Referendum) zu kippen.

Doch ist dies nicht geschehen. Eine Mehrheit der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger fĂŒr den Sturz des Grundgesetzes zu finden ist illusorisch. Somit hebt selbst die faktische Außerkraftsetzung von zwei elementaren Grundrechten durch „Notstandsgesetze“ (1968) und „Großen Lauschangriff“ (1998) nicht die Verfassung als Ganzes auf.

Wenn also die Verfassungsorgane, bzw der nirgendwo in der Verfassung erwĂ€hnte Generalbundesanwalt – weisungsgebunden durch die grĂ¶ĂŸte Witzfigur seit Erfindung des Justizministers, Heiko Maas – der Rechtsauffassung sind, die Massenspionage gegen die gesamte Bevölkerung der Republik durch Geheimdienste im In- und Ausland, durch Söldner und Konzerne in Kasernen der StreitkrĂ€fte der Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Boden, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dann sollen sie dies der Bevölkerung mitteilen. Entsprechend muss der eng mit den Geheimdiensten und Polizei-Behörden zusammenarbeitende Generalbundesanwalt Harald Range endlich offen zugeben gegen diese nicht ermitteln zu wollen, anstatt sich auf ĂŒber anderthalb Jahre dauernde „PrĂŒfvorgĂ€nge“ heraus reden.

Nieten, Nullen, Saboteure

Im Zuge einer völlig absehbaren und sich ĂŒber ein halbes Jahr lang hinziehenden Posse um die lukrativen Öl-Felder in der irakischen Region Kurdistan wurden diesen Sommer ĂŒber Deutschland Waffen an die irakische Regionalregierung des autonomen Kurdistan unter Masoud Barzani geliefert, dessen Partei K.D.P. von der U.S.-Regierung als „terroristische Organisation“ gefĂŒhrt wird, nach Definition des Patriot Act, Tier III. Ebenso wurde deutsches MilitĂ€r am 27. August in den Irak entsandt, was der Bundestag ignorierte und entsprechend ignoriert wurde. Nach Informationen der tĂŒrkischen Online-Zeitung Aydinlik sind Agenten des B.N.D. und der C.I.A. in die Ausbildung von Deutschen als „Peschmergas“ involviert, die in den Syrien-Krieg entsandt werden sollen, ebenso wie bzw als die nun mit deutschen Waffen ausgerĂŒsteten Söldner Barzanis.

Auch in die Ukraine wurden nach dem im Februar 2014 durch den Westblock inszenierten Putsch Bundeswehr-Soldaten entsandt, die sich – als „O.S.Z.E.-Beobachter“ ohne O.S.Z.E.-Beobachter zu sein und ohne entsprechendes Mandat zu haben – auch prompt von undurchsichtigen und aus dem Nichts gut bewaffnet (und informiert) aufgetauchten Separatisten gefangennehmen ließen, nachdem sie vorher vom B.N.D. offensichtlich gut „beraten“ worden waren.

Auf dem Gipfel des Nordatlantikpakts in Wales erklĂ€rte Kanzlerin Merkel Deutschland als Teil einer neuen „globalen Koalition“ im 2001 begonnenen Terrorkrieg. Wir hatten im Vorfeld darĂŒber berichtet.

WĂ€hrend all dieser sich ĂŒber das Jahr 2014 hinziehenden VorgĂ€nge – und der damit einhergehenden weitergehenden Verwicklung der Republik in die verfassungswidrige Vorbereitung und DurchfĂŒhrung mindestens eines Angriffskrieges, dem in Syrien – glĂ€nzte der gesamte Bundestag mit seinem gewissen Nichts. Es gab keine einzige Sondersitzung des Parlaments oder der zustĂ€ndigen AusschĂŒsse. Die Partei Die Linke, die bereits vor der Entsendung der Bundeswehr-Soldaten und Patriot Raketensysteme im Dezember 2012 in das dafĂŒr notwendige Eilverfahren im Bundestag eingewilligt hatte, gab Interviews, noch mehr Interviews, setzte sich auf ihre HĂ€nde und tat alles um nichts zu tun, schon gar nicht um die Rolle der Geheimdienste aufzuklĂ€ren, namentlich der vom Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz. DafĂŒr durfte sich dann zum passenden Zeitpunkt ganz besonders laut beklagt und betont werden „WĂ€hlt uns weil Krieg ist“.

Seit Beginn 2012 hatte die “Opposition” Syriens unter Schirmherrschaft der Bundesregierung, namentlich des AuswĂ€rtigen Amts, geheime Organisations- und Vorbereitungstreffen in Berlin abgehalten. Finanziert wurden die Treffen der “syrischen Opposition”, hieß es, “sogar” aus der “neutralen Schweiz”. Bei den 45 Personen aus der “Opposition” Syriens handelte es sich u.a. um Vertreter des “Syrischen Nationalrat” S.N.C., Vertreter der “Freien Syrischen Armee”. Die Treffen des “klandestinen Projekts” fanden in den RĂ€umlichkeiten der “Stiftung Wissenschaft und Politik” statt, organisiert vom “United States Institute of Peace” und vom Berliner Außenministerium, sowie finanziert vom Washingtoner Außenministerium.

Schließlich legte das Außenministerium von Deutschland, unter dem bekannten Inhaber der gleichnamigen Steinmeierpartei, am 23. Juli 2012 in BrĂŒssel allen anderen Staaten der „EuropĂ€ischen Union“ die EinschĂ€tzung vor, das Regime in Syrien wĂŒrde erstens verlieren und zweitens Massenvernichtungswaffen einsetzen. Titel des Papiers: “The Day After”.

FĂŒr Bundestag und Bundesnachrichtendienst gilt nun, in so ungewohnt sozialer Manier: Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Republik außer Funktion

Diese Republik ist, Radio Utopie schrieb dies im Juli 2013, außer Funktion. Sie ist gekapert worden von einem Tiefen Staat voller Witzfiguren und skrupelloser Profiteure, die sich aus LĂŒge, Hochverrat, Selbstsucht, Feigheit und KonformitĂ€t eine StaatsrĂ€son zurecht interpretiert haben. Kein einziges Verfassungsorgan, welches seine Macht erst durch das Grundgesetz erhĂ€lt, wird davor seiner Verantwortung gerecht. Alle Staats- und ParteifunktionĂ€re machen hier was sie wollen oder / und rennen gackernd und armrudernd durch die Gegend und versuchen ihre eigene Verantwortung unter irgendeinem „Die“ oder „Wir“ zu verbuddeln. Eine Schande ist das.

Es bleibt der Bevölkerung ĂŒberlassen mit den Mitteln des Grundgesetzes die Republik wieder in Funktion zu setzen. Der eine oder andere (RĂŒck)Tritt fĂŒr die hohen Herren und Damen des Tiefen Staates mag da hilfreich sein.

(…)

Anm.d.Red.: Rechtschreibung korrigiert am 28.10.2015. Der Inhalt wurde natĂŒrlich nicht verĂ€ndert.