Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern

Frankreich, Nationalfeiertag: Präsident Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an und droht dem starken Mann Frankreichs, Wirtschaftsminister Macron, mit Rauswurf. Am Abend gibt es ein blutiges Attentat in  Nizza. Danach kündigt Hollande an, den Ausnahmezustand doch verlängern lassen zu wollen. Im Hintergrund stehen Macrons Pläne für eine „Neugründung Europas“ und die nächste Wahl des Präsidenten von Frankreich in 2017. Gestern kündigte der Präsident von Frankreich, Francois Hollande, an, auf den Versuch einer weiteren Verlängerung des nach den Attentaten in Paris am 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands verzichten zu wollen. Nach Artikel 36 der Verfassung der Fünften Republik muss der Präsident die  Ausnahmezustand durch das Parlament genehmigen lassen. Um das zu umgehen, hatten Hollande und seine contralinken Regierungsparteien „Sozialisten“, „Grüne“ und „Radikale Linke“ bereits versucht die Verfassung zu ändern. Ende März 2016 scheiterten die contralinken Putschisten, ausgerechnet an den Konservativen und der notwendigen Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress (Senat und Nationalversammlung) krochen zu Kreuze. Maßgeblicher Faktor in der Regierung von Frankreich, die offiziell dem Präsidenten untersteht, ist der Finanzextremist Emmanuel Macron.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte.

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert. Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.