Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂĽr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂĽhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und ErinnerungsmaĂźnahme.

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Das Regime in Nordkorea bettelt um die Bombardierung

Während die StaatsfĂĽhrungen von China und der Russischen Föderation Jahrzehnte zu spät politische Aktivität simulieren, erklärt die Diktatur Nordkoreas nach einem abermaligen Raketenstart, es werde nie auf Atomwaffen verzichten und habe ĂĽberdies Interkontinentalrakaten. Erfolgen jetzt nicht sofort Sanktionen durch die FĂĽhrungen der einzigen Staaten mit Landverbindung zu Nordkorea, namentlich China und Russland, und lassen deren Repräsentanten neuer „WeltfĂĽhrung“ nicht endlich ihre lächerlichen Ausreden, erfolgt aller Voraussicht nach ĂĽber kurz oder sehr kurz ein Militärschlag gegen Nordkorea. Was das heisst, wollen sich die Wenigsten ausmalen.

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