Bundeswehr, Grundgesetz und Zivilflugzeuge: Bislang nur den Zufallsvogel abgeschossen

Innerhalb von zwei Tagen steigen AbfĂ€nger der Bundeswehr-Luftwaffe zweimal auf, weil zu Passagiermaschinen aus Ägypten und Korea kein Funkkontakt besteht.

Am Freitag (14. Juli) werden im Ă€gyptischen Badeort Hurghada am Roten Meer zwei Frauen ermordet, von denen spĂ€ter der staatliche Informationsdienst der MilitĂ€rdiktatur in Ägypten S.I.S. bekannt gibt, dass es sich entgegen erster Berichte um zwei Deutsche handelt.

Noch am Freitag Abend steigen in Deutschland – genauer gesagt: in Bayern – zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf, um ein ziviles Passagierflugzeug aus Hurghada abzufangen, welches unterwegs ist nach MĂŒnster in Nordrhein-Westfalen. U.a. in Hessen gibt es besorgte Anfragen von BĂŒrgern wegen dem Überschallknall, den die Kampfjets der Alarmrotte jeweils auslösen.

Die nach von allen Parteien getragenen oder stillschweigend hingenommenen VerfassungsĂ€nderungen von Artikel 87d in 1992 und 2009 den Luftraum ĂŒber der Republik grĂ¶ĂŸtenteils kontrollierende „EuropĂ€ische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt“ (Eurocontrol) bleibt aus der folgenden Berichterstattung bemerkenswerterweise heraus.

Stattdessen meldet sich das durch die VerfassungsĂ€nderung von 1992 geschaffene kommerzielle Konsortium „Deutsche Flugsicherung GmbH“ zu Wort, im Zuge der weiteren Änderung von Artikel 87d Grundgesetz in 2009 und der Agenda „Single European Sky“ heute ein faktischer Ableger von Eurocontrol.

Es habe, so die „Deutsche Flugsicherung GmbH“, eine „zeitweise Unterbrechung des Funkkontakts“ zur Passagiermaschine aus Hurghada gegeben, so das Konsortium zu Nachrichtenagenturen, so wiederum „Der Spiegel“:

„Daraufhin habe die Flugsicherung das Lagezentrum der Luftwaffe informiert“,

welches wiederum die AbfangjĂ€ger aufsteigen ließ. Doch bis die mit Überschall fliegenden Kampfjets des MilitĂ€rs das Zivilflugzeug aus Ägypten erreichten, sei bereits wieder Funkkontakt zustande gekommen.

„Als eine mögliche Ursache des Kontaktausfalls wurde genannt, dass der Pilot eine falsche Funkfrequenz eingestellt haben könnte.

Einen Tag spÀter.

Am Samstag steigen abermals zwei Kampfflugzeuge in Deutschland auf – ob genauer gesagt wieder in Bayern, wird in den durchgĂ€ngig gleichlautenden Agenturmeldungen nicht genauer gesagt. Diesmal visiert die Luftwaffe eine zivile Verkehrsmaschine aus Korea auf dem Flug in die Schweiz, ZĂŒrich, an. Abermals versetzen Überschallknalle die Bevölkerung in Unruhe, diesmal wohl vor allem in Baden-WĂŒrttemberg und im Raum Stuttgart, wo die Bundeswehr-Luftwaffe die koreanische Zivilmaschine zur Landung zwingt. Die Passagiere dĂŒrfen anschließend auf improvisierten LagerstĂ€tten auf dem Flughafen ĂŒbernachten.

Die „Neue ZĂŒrcher Zeitung“:

„Die Boeing 777 der Korean Air war mit 211 Passagieren am Samstagabend auf dem Weg von Seoul nach ZĂŒrich, als der Funkkontakt abbrach, wie eine Sprecherin des Stuttgarter Airports sagte.

Daraufhin waren die AbfangjĂ€ger aufgestiegen – was im Grossraum Stuttgart zu zwei Überschallknallen fĂŒhrte. Nachdem das Flugzeug sicher gelandet war, wurde festgestellt, dass das FunkgerĂ€t defekt war, wie die Reutlinger Polizei am frĂŒhen Sonntagmorgen mitteilte.

Soso.

Der österreichische „Standard“:

„Der Flughafensprecherin zufolge sollte noch geprĂŒft werden, warum der Funkkontakt abgebrochen war. Offen war, ob möglicherweise technische Probleme der Grund waren. Deswegen bleibe die Maschine zur ÜberprĂŒfung und eventuellen Instantsetzung vorerst dort.“

Die Maschine also, sie bleibt in Stuttgart. Wohl zur technischen Bemutterung, von wem auch immer. Und mutmaßlich vor allem zur Bemutterung des FunkgerĂ€tes.

Denn sollte sich herausstellen, dass es nie eine Fehlfunktion hatte, wÀre die einzige Option der Zufallsbehörden sich wieder auf eine durch den Piloten falsch eingestellte Frequenz herauszureden, um den Ausfall des Funkkontakts zu erklÀren.

Eine andere ErklĂ€rung verstieße, nach meiner bescheidenen Meinung, wohl gegen die „nationale Sicherheit“ und könnte den Glauben der Bevölkerung verunsichern.

(…)

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