Die Vorher-Nachher Analyse

Das einzige effektive und zielfĂŒhrende Mittel Parteien, FunktionĂ€re und deren tatsĂ€chliche Politik zu identifizieren ist relativ einfach anzuwenden. Ein simpler Vergleich zwischen dem Status von „Vorher“ und „Nachher“ zeigt deren Relevanz oder Irrelevanz, ProduktivitĂ€t oder KontraproduktivitĂ€t. Oder schlicht das Ausmaß deren Betruges. Die wichtigsten Parameter bei der Analyse. Es zĂ€hlen Ergebnisse, nicht Gerede:

Wie sich eine Partei den Namen „Die Linke“ gab

Zwei Essays von Hermann Ploppa aus 2005 mit dem Titel „Ein neuer Mantel fĂŒr die PDS“ beleuchten, wie die ehemalige DDR-Staatspartei (ab 1990 „PDS“) im Jahre 2004 mithalf die „Wahlalternative fĂŒr Arbeit und Soziale Gerechtigkeit“ (WASG) zu grĂŒnden, auf deren RĂŒcken anschließend wieder in den Bundestag einzog, sie anschließend schluckte und sich selbst in „die Linke“ umbenannte.

Krieg in Syrien, Irak, TĂŒrkei: „Die Linke“ hielt monatelang Regierungsantwort ĂŒber Weitergabe von Bundeswehr-AufklĂ€rungsdaten an Kriegskoalition zurĂŒck

Die scheinlinke Contra-Partei „Die Linke“ kollaboriert weiter mit dem fĂŒnfzehnjĂ€hrigen U.S.-gefĂŒhrten Terrorkrieg und versucht zu verhindern, dass das auffĂ€llt. Am gestrigen 22. November erscheint auf Heise.de ein Artikel mit der Überschrift „Incirlik: TĂŒrkei hat Zugang zu AufklĂ€rungsdaten der Bundeswehr-Tornados“. Im Artikel heisst es: „Die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken bestĂ€tigt BefĂŒrchtungen, ĂŒber die Telepolis schon vor Monaten berichtete: Die TĂŒrkei – und nicht nur sie – hat den vollen Zugriff auf die Daten und Fotos der AufklĂ€rungsflĂŒge der deutschen Tornados im Kriegsgebiet TĂŒrkei-Nordsyrien-Nordirak.“ Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 21. MĂ€rz.

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer BeschlĂŒsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen MassenĂŒberwachung / TotalĂŒberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂŒr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erlÀutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: