Die Republik braucht ständige Geheimdienste-Ausschüsse in Bundestag und Länderparlamenten

Das BKA löscht in seinem Hauptquartier in Wiesbaden „systematisch“ versehentlich Daten aus der TelekommunikationsĂĽberwachung (TKĂś), ausspionierte Telefonate, E-mails, sms, Fax-Mitteilungen und Bewegungsdaten der Besitzer von Mobiltelefonen. Es löscht vom 14. Dezember 2011 bis zum 10. Februar 2012. Das von SPD, CDU und CSU durch das BKA-Gesetz zur Geheimpolizei aufgewertete Bundeskriminalamt beauftragt ein „Wartungsunternehmen“, also eine IT-Firma die sich mit Software auskennt. Die Firma erklärt, die gesamte Prozedur sei ein „Softwarefehler“ gewesen.

„Stuttgart 21“: GrĂĽn-Rote Landesregierung läßt BĂĽrgerbewegung durch Geheimdienste ĂĽberwachen

In einem offenen Brief hat der langjährige Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, Richter und Staatsanwalt a. D. Dieter Reicherter, einen brisanten Rahmenbefehl des Landesinnenministeriums von Baden-WĂĽrttemberg unter Reinhold Gall (SPD) auffliegen lassen. In dem im Dezember ergangenen Auftrag an das LKA wird angeordnet, die Ăśberwachung der BĂĽrgerbewegung gegen das regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) unter Zuhilfenahme von Spionen aus den Landes- und Bundesämtern „wie bisher“ weiterzufĂĽhren.

CSU will Nazi-Spionage-Affäre und ungeklärte Morde für neuen Angriff auf die Verfassung nutzen

Die CSU plant die Änderung von Artikel 21 Grundgesetz, um Parteien durch Regierungsbehörden und Geheimdienste finanziell austrocknen zu können. Als Alibi dienen der Regierungspartei die NPD, die ungeklärte Mordserie Bosporus (2000 bis 2006), der ungeklärte Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter 2007 in Heilbronn, sowie ungeklärte Verbindungen von rechtsextremen Agenten und Verbindungsleuten in Bundes- und Landespolizei, Spionage-Diensten und Behörden zu diesen Morden.

Letztlich zielt dieser erneute Versuch auf Ă„nderung von Artikel 21 auf die Partei „Die Linke“, sowie auf andere, nicht etablierte Parteien.

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz-Observierung von Dr. Rolf Gössner rechtwidrig

Juristische Handschellen fĂĽr das Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz und somit fĂĽr das Dulden von ungesetzlicher Spionage von BĂĽrgern durch das Bundesinnenministerium und die Bundesrepublik Deutschland durch deutsches Gericht angeordnet: das BfV ist kein eigener Staat im Staat Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat am 3.Februar 2011 ihr Urteil in dem Verfahren des Juristen „Dr. Rolf Gössner gegen das Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz und die Bundesrepublik Deutschland“ verkĂĽndet. Radio Utopie berichtete am 19.November 2008 ausfĂĽhrlich in dem Beitrag „Verkehrte Welt“- Rolf Gössner: Kämpfer fĂĽr Menschenrechte vier Jahrzehnte als brisanter Staatsfeind observiert ĂĽber das laufende Klageverfahren „Dr. Gössner gegen die Bundesrepublik Deutschland“, in dem er von dem Rechtsanwalt Dr. Udo KauĂź vertreten wurde.

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