Verwaltungsgericht Stuttgart: BlockadefrĂĽhstĂĽck gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem BlockadefrĂĽhstĂĽck am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschĂĽtzte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

Uganda: Kommandeur der Sonderkommandos und Mitarbeiterstab lösen sich in Luft auf

Spitzenbeamte der militärische Sondereinsatzkräfte in Uganda werden vom Ausland kontrolliert. Sie erhalten im eigenen Land und vor allem auch in den westlichen Ländern ihre entsprechende Konditionierung.
Dazu gibt es die entsprechenden Programme für die Ausbildung der Rekruten für den Einsatz in “friedensstiftende Missionen” der Europäischen Union oder für die Schnelle Eingreiftruppe A.M.I.S.O.M. der Afrikanischen Union.

Reuven Moskovitz: Pfingstbrief 8. Juni 2014

Ich kann die deutschen Wissenschaftler, Philosophen, Erzieher und hochkarätigen Theologen nicht verstehen, die sich wie die drei bekannten Affen benehmen: Nicht hören, nicht reden, nichts sagen, wenn es um Israels offensichtliche gefährliche Politik geht. Ja, manche der Theologen, einschließlich zweier Pfarrer in Nürnberg, unterstützen diese Politik und verunglimpfen zum Beispiel ehrliche Dokumentationen der Situation im Film „Wir weigern uns Feinde zu sein – Deutsche Jugendliche begegnen Israelis und Palästinensern“ als antisemitisch.

Categorized as: Presse- und BĂĽrgerportal

Musterprozess beim U.S.-Bundesberufungsgericht: heimliches Ausspähen der digitalen Standort-Abfrage verfassungswidrig

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde ein sehr bedeutendes Grundsatzurteil zu Gunsten der verfassungsrechtlich verbrieften Privatsphäre der Verbraucher gefällt, das als geführter Musterprozess auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des digitalen Zeitalters erlangen kann. Die American Civil Liberty Union (A.C.L.U.) reichte gemeinsam mit A.C.L.U. of Florida, der Electronic Frontier Foundation, dem Center for Democracy & Technology und der National Association of Criminal Defense Lawyers einen Antrag zur Überprüfung ein.

Stellt Euch vor - wir benutzen Cookies.