GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverstĂ€ndlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschlieĂen dĂŒrfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulĂ€ssigen Eingriff in das Grundgesetz erklĂ€rt.
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