GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Pressemitteilung der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer vom 7.Juli 2015

„Auch wenn das Gesetz jetzt unterschrieben ist, wird es noch lange nicht verfassungskonform“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer (GDL) Norbert Quitter nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Tarifeinheit durch den BundesprĂ€sident und weiter:

Wenn nur noch die grĂ¶ĂŸere Gewerkschaft im Betrieb TarifvertrĂ€ge schließen darf, dann ist die kleinere − und wenn sie noch so stark organisiert ist − zum kollektiven Betteln verdammt und das ist nicht mit der Koalitionsfreiheit vereinbar. Die GDL wird deshalb alle Hebel gegen die Zwangs-Tarifeinheit in Bewegung setzen und in KĂŒrze in Karlsruhe klagen. Die Vorbereitungen dazu sind schon fast abgeschlossen.

Tarifeinheit nicht mit Koalitionsfreiheit vereinbar

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverstĂ€ndlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dĂŒrfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulĂ€ssigen Eingriff in das Grundgesetz erklĂ€rt.

Höhere Löhne durch Berufsgewerkschaften

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit werden genau die Gewerkschaften eliminiert, die noch etwas bewirken. Berufsgewerkschaften haben aufgrund ihres Organisationsgrades zwischen 75 und 95 Prozent in den vergangenen Jahren die Lohn- und Arbeitsbedingungen fĂŒr ihre Mitglieder entscheidend verbessert. So konnte die GDL seit 2007 die Löhne fĂŒr DB-LokomotivfĂŒhrer jĂ€hrlich im Durchschnitt um fĂŒnf Prozent verbessern. Bundesweit sind jedoch inzwischen nur noch 20 Prozent der BeschĂ€ftigten Mitglied in einer Gewerkschaft. Quitter:

„In Betrieben mit 82 Prozent Nichtmitgliedern lassen sich solche Verbesserungen bei Weitem nicht erreichen. Nur durch die speziell zugeschnittene Interessenvertretung, verbunden mit einer engen Mitgliederbindung sind die Berufsgewerkschaften ĂŒberhaupt so stark geworden. Genau deshalb wollen uns die Arbeitgeberlobbyisten kaputt machen.“

Gesetz nicht praktikabel

Gar nicht bedacht oder billigend in Kauf genommen hat die große Koalition die vorprogrammierten Rechtsstreitigkeiten, die mit der „Mehrheit im Betrieb“ verbunden sind. „Was ist als „Betrieb“ zu definieren und welche Gewerkschaft hat letztendlich die höhere Mitgliederzahl? Abgesehen von der Schwierigkeit das festzustellen: wenn beispielswiese in einem Betrieb fĂŒnf Mitglieder in der GDL und sechs Mitglieder bei der Konkurrenz sind, dann dĂŒrfte nur die Konkurrenz die TarifvertrĂ€ge abschließen. Dann gewinnt die GDL das eine Mitglied dazu, und dann?

„Wer ein Gesetz verabschiedet, sollte es auch auf PraktikabilitĂ€t prĂŒfen. Diese Zwangstarifeinheit ist jedenfalls so nicht praktikabel“,

so Quitter.

Außerdem können sich die Arbeitgeber nach wie vor aus den Tarifbindungen lösen. Sie gliedern Unternehmen aus und schneiden die Betriebe zu, wie es ihnen passt. Quitter:

„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Bei der Deutschen Bahn bis 2020 nicht angewendet

Bei der Deutschen Bahn wird das Gesetz zur Tarifeinheit bis 2020 nicht angewendet.

Darauf haben sich die GDL und die DB in der Schlichtung verstÀndigt.