Unbehagen, aber wenig Opposition gegen EinschrÀnkung der Grundrechte in Frankreich

Obwohl der Ausnahmezustand, der eine Reihe der drĂŒckendsten EinschrĂ€nkungen erlaubt, nominell nur drei Monate gelten soll, sagen BĂŒrgerrechtsgruppen, dass sie erwarten, dass Polizeigewerkschaften hart fĂŒr weitere VerlĂ€ngerungen kĂ€mpfen werden, und dass Frankreich sich nach der VerlĂ€ngerung ĂŒber die ersten 12 Tagen hinaus mehr oder weniger unbefristet in diesem Zustand befinden wird.

Verfassungsschutz-Legende geplatzt: „Keine Hinweise auf Terrorzelle“ in Hannover

Die Absage des LĂ€nderspiels am 17.11. in Hannover basierte auf Behauptungen des Verfassungsschutzes ĂŒber einen angeblichen „Hinweis“ eines V-Manns eines „französischen Geheimdienstes“. Unklar ist, wer wann wo wie diese Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes – die sich nun als unzutreffend herausstellen – ĂŒberprĂŒfte.

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