Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER: Kooperation bleibt geheim

Der Vertrag zwischen dem Kölner UniversitĂ€tsklinikum und BAYER war im FrĂŒhjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfĂ€lische UniversitĂ€tsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjĂ€hrigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrĂ¶ĂŸert.

„CETA, TTIP und Co. zielen auf den Umbau der Gesellschaft“

Die Rede von Rena Tangens fĂŒr die BĂŒrgerrechtsorganisation Digitalcourage auf der heutigen Demonstration gegen die z.Z. durch Regierungen im Geheimen vorbereiteten internationalen Abkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) (frĂŒher „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“, TAFTA), „Trade in Services Agreement“ (TiSA) und „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA). Die Demonstration beginnt um 12 Uhr am Berliner Hauptbahnhof. Digitalcourage lĂ€uft zusammen mit anderen Organisationen im Demonstrationsabschnitt „Datenfokus“ und ist an einer Datenkrake zu erkennen.

Gerichtsentscheid zu BĂŒrgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungĂŒnstig fĂŒr die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem EingestĂ€ndnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn fĂŒr diese Mehrkosten mĂŒsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen RisikosphĂ€re sie fĂ€llt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).