Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER: Kooperation bleibt geheim

Der Vertrag zwischen dem Kölner Universitätsklinikum und BAYER war im Frühjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjährigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrößert.

„CETA, TTIP und Co. zielen auf den Umbau der Gesellschaft“

Die Rede von Rena Tangens für die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf der heutigen Demonstration gegen die z.Z. durch Regierungen im Geheimen vorbereiteten internationalen Abkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) (früher „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“, TAFTA), „Trade in Services Agreement“ (TiSA) und „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA). Die Demonstration beginnt um 12 Uhr am Berliner Hauptbahnhof. Digitalcourage läuft zusammen mit anderen Organisationen im Demonstrationsabschnitt „Datenfokus“ und ist an einer Datenkrake zu erkennen.

Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

„Oberstaatsanwalt Häußler wegen uneidlicher Falschaussage beim Generalstaatsanwalt angezeigt“

In meiner Anzeige habe ich den Generalstaatsanwalt auch darauf hingewiesen, dass der Oberstaatsanwalt persönlich im Schlossgarten war und das Geschehen beobachtet hat, dass er die Anzeigen bearbeitet und
die Ermittlungen geleitet hat. Und nicht zuletzt, dass er ausgerechnet den inzwischen rechtskräftig vorbestraften Polizeipräsidenten Stumpf damit beauftragt hat, wegen des von diesem zu verantwortenden Einsatzes zu ermitteln. Stumpf hätte also gegen sich selbst ermitteln müssen.