Fünf Jahre S21-Rechtsbrüche: Verlangen nach Entschwärzung und Umkehr

Obwohl das Projekt unwirtschaftlich geworden war , nötigte die Bundesregierung 2013 den Bahn-Aufsichtsrat mit aller Macht zum Weiterbau von S21. Und da lehnt es der Berliner Generalstaatsanwalt ab, strafrechtlich gegen die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue zu ermitteln, als hätten die Täter nicht gewusst, was sie tun. CDU-Justizsenator Heilmann nannte das „vertretbar“.

Wir haben daraufhin die Freigabe und Entschwärzung amtlicher Vermerke des Kanzleramts verlangt und eingeklagt, um den Rechtsbruch der Bundesregierung sichtbar zu machen. Es gelang uns, Vermerke für Pofalla
und Merkel weiter zu entschwärzen:

Schwarzer Donnerstag, S21: „Nun wollen wir gemeinsam Herrn Dorers gründliche Ermittlungsarbeit unterstützen“

Die Rede von Dieter Reicherter, ehem. Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D., bei der gestrigen 290. Montagsdemo gegen „Stuttgart 21“ (S21). Hinweis: am 30. September 2015 jährt sich zum fünften Mal der „Schwarze Donnerstag“.

Totale Weltordnung: 193 Regierungen beschließen einstimmig „Agenda 2030“

Gestern, am 25. September 2015, beschlossen die Regierungen bzw Machthaber über 193 Staaten einstimmig als Allgemeine Versammlung der Vereinten Nationen einen von der Kommission für Nachhaltige Entwicklung vorgelegten 15-Jahres-Plan. Titel vom einstimmig angenommenen „Weltrettungsplan“: „Unsere Welt transformierend: Die Agenda 20130 für nachhaltige Entwicklung“ („Transforming our World: The 2030 Agenda for sustainable Development“).

Bernd Riexinger zu Stuttgart 21: Polizeigewalt vom Schwarzen Donnerstag ehrlich aufarbeiten – Verjährung unterbrechen!

Pressemitteilung des Landesverbandes Baden-Württemberg von Die Linke. Mit den besten Grüßen an deren neuen Pressesprecher Matthias von Herrmann, langjähriger Aktivist in der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21).

Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.