Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklĂ€rte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste RegelĂŒbertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische EntscheidungstrĂ€ger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden fĂŒr die Gesellschaft fĂŒhren, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden fĂŒr die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. DafĂŒr folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch fĂŒr die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wĂ€gen ab, was das grĂ¶ĂŸere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?

In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen.. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.

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Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklĂ€rten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklĂ€rt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger beinhaltet, auf Versammlungen auch ĂŒbernachten zu dĂŒrfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu mĂŒssen.