Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht
Pressemitteilung der deutschen Sektion der Internationalen Ărzte fĂŒr die VerhĂŒtung des Atomkrieges (IPPNW) vom 26. Juni 2019
Die Ă€rztliche Friedensorganisation IPPNW Ă€uĂert sich enttĂ€uscht ĂŒber die heutige Verurteilung des IPPNW-Arztes Ernst-Ludwig Iskenius durch das Amtsgericht Cochem zu 70 TagessĂ€tzen Ă 40 Euro. Ihm wird zu Last gelegt als Versammlungsleiter einer angemeldeten Mahnwache fĂŒr eine unangemeldete Aktion des Zivilen Ungehorsams von Friedensaktivist*innen auf dem AtomwaffenstĂŒtzpunkt BĂŒchel Verantwortung zu tragen. Die Aktivist*innen hatten am 18. Juni 2018 aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen das Haupttor sowie das Lutzerather Tor blockiert. Die Blockaden wurden jedoch unabhĂ€ngig und eigenverantwortlich durchgefĂŒhrt.
„Einem Versammlungsleiter einer angemeldeten Mahnwache kann nicht zugemutet werden, Friedensaktivist*innen von Aktionen abzuhalten, mit denen sie ihrem Gewissen folgen. Das Versammlungsrecht ist ein Recht, das Versammlungen schĂŒtzt, aber mit diesem Urteil wird das Versammlungsrecht ausgehöhlt. Wir befĂŒrchten, dass das VerhĂ€ngen von hohen Strafe gegen jemanden, der nur eine friedliche Mahnwache angemeldet hat, lediglich der Abschreckung dienen soll“, kommentiert Vorstandsmitglied Inga Blum. Ernst-Ludwig Iskenius wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Aus Sicht der IPPNW stellt die Atomwaffenpolitik der Bundesregierung ein fortgesetztes Unrecht dar. Auf deutschem Territorium lagern im Rahmen der „nuklearen NATO-Teilhabe“ nach wie vor etwa 20 US-Atomwaffen, die bis 2025 durch neue, âeffektivereâ Bomben ersetzt werden sollen. Die neuen Atombomben in BĂŒchel werden ĂŒber ein steuerbares Heckleitwerk verfĂŒgen, das zur Erhöhung der Treffgenauigkeit beitrĂ€gt. Zudem kann je nach Ziel eine niedrige oder hohe Sprengkraft ausgewĂ€hlt werden. Damit sinkt die Hemmschwelle zum Einsatz dieser Massenvernichtungswaffen und gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes.
AnlĂ€sslich des bevorstehenden zweiten Jahrestages der Verabschiedung des UN-Vertrages fĂŒr ein Verbot von Atomwaffen am 7. Juli erinnert die Ă€rztliche Friedensorganisation daran, dass der Vertrag Staaten verbietet, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. AuĂerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Derzeit haben den UN-Vertrag 70 Staaten unterzeichnet und 23 Staaten ratifiziert. Sobald 50 Staaten ratifiziert haben, tritt er in Kraft.
Zu seiner Verteidigung im Prozess erklĂ€rte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste RegelĂŒbertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische EntscheidungstrĂ€ger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu groĂem Schaden fĂŒr die Gesellschaft fĂŒhren, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden fĂŒr die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. DafĂŒr folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Ăberzeugung und stehen auch fĂŒr die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wĂ€gen ab, was das gröĂere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen RegelverstoĂ den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“
Vom 5.-7. Juli 2019 findet am AtomwaffenstĂŒtzpunkt in BĂŒchel ein Aktionsfestvial statt. Den Höhepunkt bildet der 7. Juli 2019, an dem IPPNW und ICAN gemeinsam mit Vertreter*innen der Kirchen den zweiten Jahrestag des Atomwaffenverbotes feiern. Weitere Informationen finden Sie unter https://buechel2019.nuclearban.de/
