250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestätigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.
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