Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit

Ernes Petek am 5. Juli 2011 beim Protest gegen "Stuttgart 21" (S21)
Ernes Petek

PresseerklĂ€rung der ParkschĂŒtzer-Blockadegruppe und der SeniorInnen gegen S21 vom 2. Juni 2015

Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nĂ€chsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe fĂŒr vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.

Bereits in einem der FĂ€lle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachtrĂ€glich die polizeilichen Maßnahmen fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Es handelte sich nach Auffassung des VG Stuttgart um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunĂ€chst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskrĂ€ftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom PolizeiprĂ€sidium Stuttgart anerkannt.

Doch die dazugehörigen Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart waren bereits formal abgeschlossen. Zudem entfaltete das Urteil des VG Stuttgart nur fĂŒr den einen konkreten Fall eine Bindungswirkung. FĂŒr die drei anderen FĂ€lle, obwohl gleichgelagert, hĂ€tte man vor dem VG erneut klagen mĂŒssen, um Recht zu bekommen.

Ein Antrag des Rechtsanwalts Leyrer, den Beschluss zur Erzwingungshaft zu revidieren, da Ernest Petek unschuldig sei, wurde am 07. Mai 2015 von Richterin Petermann, AG Stuttgart, mit der Argumentation verworfen, dass Schuldspruch und Vollstreckungsverfahren verschiedene Paar Schuhe seien. Zudem sei fĂŒr sie nicht zu erkennen, dass Ernest Petek nicht zahlen könne. Die vorgelegten Akten/Beweismittel wurden vom AG Stuttgart nicht in die Verfahrensbetrachtung aufgenommen und rechtlich gewĂŒrdigt.

Dazu erklĂ€rt Susanne Bödecker (Blockadegruppe der ParkschĂŒtzer):

„Das AG Stuttgart verurteilt unseren Mitstreiter Ernest Petek, weil es die Versammlung verkennt. Das kompetentere VG Stuttgart erklĂ€rt die polizeilichen Maßnahmen fĂŒr rechtswidrig, aber das interessiert niemanden mehr. Wer nachtrĂ€glich Recht bekommt, hat Pech gehabt, ist den Repressionen der Justiz schutzlos ausgeliefert.

Wenn es ihm auch gerade nichts nĂŒtzt, so doch uns, und so lautet auch seine Botschaft: Nicht entmutigen lassen, unsere Überzeugungen weiter zeigen und leben, bis das Prinzip S21 gestoppt ist und das Recht auch verdient, Recht zu heißen. Denn es sind nicht nur unser Bahnhof, unsere Stadt, unser Geld, sondern es ist auch unser Recht, das momentan noch in den meisten FĂ€llen und auf allen Ebenen, bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft, zum Justizministerium und zum MinisterprĂ€sidenten nur auf dem Papier steht und in der RealitĂ€t missachtet, ignoriert oder sogar trotz Amtseid verleugnet wird.“