Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-MassenĂŒberwachung

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer BĂŒrgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geĂ€ußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben.

Verfassungsschutz: „Von einem anderen Land beauftragte Firma“ entdeckte durch „Zufallsfund“ Angriff auf IT-Netz des Bundestages

Das Sitzungsprotokoll der IuK-Kommission des Bundestages vom 21. Mai 2015 wirft viele Fragen ĂŒber den „Hackerangriff“ auf das Parlament auf. Unter anderem die nach der Rolle des Inlandsgeheimdienstes, in diesem „Totalschaden der Demokratie“.

Es folgen AuszĂŒge aus dem Sitzungs-Protokoll…

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die RĂ€te von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer ĂŒber Europa“, die „ĂŒber alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur VerfĂŒgung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu AktivitĂ€ten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezĂŒglichen „Snowden-EnthĂŒllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren ErmĂ€chtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.