Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die RĂ€te von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer ĂŒber Europa“, die „ĂŒber alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur VerfĂŒgung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. AnschlieĂend wurde zur Jahrtausendwende die Ăberwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.
Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu AktivitĂ€ten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezĂŒglichen „Snowden-EnthĂŒllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren ErmĂ€chtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.