Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofĂŒr die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der SĂŒddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darĂŒber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der SĂŒddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militĂ€rtypische Waffen ohne GrundgesetzĂ€nderung nicht zum Einsatz kommen dĂŒrfen, wĂ€hrend der Zweite Senat dies auch ohne GrundgesetzĂ€nderung fĂŒr möglich halte.

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Mutationen der EuropÀischen Union

Titelblatt von Thomas Hobbes’ Leviathan. Zu sehen ist der SouverĂ€n, der ĂŒber Land, StĂ€dte und deren Bewohner herrscht. Sein Körper besteht aus den Menschen, die in den Gesellschaftsvertrag eingewilligt haben. In seinen HĂ€nden hĂ€lt er Schwert und Hirtenstab, die Zeichen fĂŒr weltliche und geistliche Macht. Überschrieben ist die Abbildung durch ein Zitat aus dem Buch Hiob: „keine Macht auf Erden ist mit der seinen vergleichbar“. Wikipedia Das Bundesministerium fĂŒr Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Österreich, das sich selbst sinnigerweise als Lebensministerium bezeichnet, begrĂŒsste am 13.Juli in einer PresseerklĂ€rung die Entscheidung der EU-Kommission, den Anbau von gentechnisch verĂ€nderten Pflanzen jeden Staat ohne EU-Regulierung zu ĂŒberlassen.

Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender ErmĂ€chtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen MilitĂ€rs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung Ă€ußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen MilitĂ€r unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und LandstreitkrĂ€ften in Somalia sowie in “angrenzenden RĂ€umen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂŒhrung“. Dies setzte alte PlĂ€ne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kĂ€mpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)

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