Staatsaffäre um „Rettungsschirm“ für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein

Der „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Rettungsfonds“ in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Einheiten der demokratisch-politisch völlig unkontrollierten Einheitswährung für 16 Staaten in der Eurozone, verstößt selbst nach Einschätzung konservativer Euro-Zentristen sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen geltendes EU-Recht. Der Deal war u.a. durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) eingefädelt worden, der sich mit Zahlungen im Gegenwert von 250 Milliarden Euro beteiligte. Im Gegenzug bekam er als Möchtegern-Weltregierung quasi die finanzielle Kontrolle über die EU-Mitgliedsstaaten, welche Gelder aus diesem „Fonds“ bekommen sollten. Die Brüsseler Räte und Kommissare hatten im gleichen Zeitraum die Kontrolle über die Haushalte der Mitgliedsländer in Form einer „Wirtschaftsregierung“ verlangt. Nun aber kommt der Staatsstreich von Finanzindustrie, IWF, Brüsseler Räten und Kommissaren gegen die Republik und alle anderen souveränen Mitgliedsstaaten des Verbundes „Europäische Union“ offenbar langsam zum Stehen. Die „Welt“ wartete heute mit einer, gerade von dieser Zeitung nicht erwarteten, verfassungsfreundlichen Meldung auf. Wie das Springer-Blatt berichtet, schätzt ein Gutachten des von der „Stiftung Ordnungspolitik“ finanzierten „Centrum für Europäische Politik“ (CEP) eine vom Brüsseler Regierungsrat am 11.Mai erlassene Verordnung über eine Bereitstellung von 500 Milliarden Euro für die Finanzmärkte als verfassungswidrig ein. Nicht genug damit: die Ratsverordnung ist offenbar sogar nach EU-Recht illegal.

Lissabon-Urteil stabilisierte Weltfrieden

Unser Politikblog erinnert am 30.06.2010 zum ersten Jahrestag des Lissabon-Urteils an dessen Bedeutung zur Sicherung des Weltfriedens. Das Urteil stellt u. a. fest, dass das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) des deutschen Grundgesetzes für Deutschland über allem internationalen Recht einschließlich allen EU-Rechts steht. Und das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) nicht supranationalisiert werden darf, also selbst die Verträge der EU, soweit sie Außen- oder Sicherheitspolitik enthalten, nur einen ganz normalen völkerrechtlichen Rang haben. Damit bleibt die GASP unterhalb des gesamten Grundgesetzes, unterhalb der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte der Uno und des humanitären Kriegsvölkerrechts (Genfer und Haager Konventionen).

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AUTO CLUB EUROPA: EU-Knöllchen verstösst gegen deutsches Grundgesetz

2. Verkehrsrechtstag des ACE Auto Club Europa am 25. und 26.Juni in Erfurt beruft sich auf deutsches Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag In Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen fand bis zum 26.Juni eine Konferenz des ACE Auto Club Europa statt, auf der Verkehrsrechtsexperten und Juristen ganz klar deutlich machten, dass das Grundgesetz Deutschlands höher steht als EU-Recht und wiesen dabei auf das Lissabon-Urteil vom 30.06.09 des Bundesverfassungsgerichtes hin.

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Erklärung der Grundwerte von Radio Utopie

Vor dreieinhalb Jahren wurde die Medienstation Radio Utopie gegründet. Seitdem ist viel passiert. Die Welt ändert sich im rasanten Tempo, die Gesellschaft ist in Bewegung. In dieser Zeit der Erneuerungen, aber auch Verwirrungen, haben wir nun in einer Erklärung unsere Grundwerte zusammen gefasst und als Navigationspunkt auf unsere Seite gestellt. Sie lautet wie folgt:

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Jobcenterreform: SPD und Grüne fallen Erwerbslosen in den Rücken

Der Bundestag hat heute die Reform der Jobcenter mit breiter Mehrheit beschlossen und damit den Weg für die erforderliche Verfassungsänderung freigemacht. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch SPD und Grüne dafür. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft insbesondere SPD und Grüne vor, mit ihrer Zustimmung zur Jobcenterreform allen Hartz IV-Beziehern in den Rücken gefallen zu sein, weil damit zwei Klassen von Erwerbslosen grundgesetzlich verankert werden.

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Biedenkopfs Intervention: Sieg der Verfassung und Beginn einer neuen großen Koalition

Die Intervention von Kurt Biedenkopf zur „Freigabe“ der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten markiert eine dramatische Wende in der bis dato schwachen Demokratie auf deutschem Boden. Sie könnte als Zeitenwende in der Berliner Republik gelten. Gleichzeitig markiert sie aber auch den Anfang einer unvermeidbaren weiteren „großen“ Koalition aus CDU, SPD und CSU an der Berliner Bundesregierung. Bereits am gestrigen Abend hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (1) eine republikanisch-publizistische Bombe gezündet. In einem Artikel kündigte die konservative Zeitung einen Feuilleton-Beitrag des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf zur kommenden Bundesversammlung am 30.Juni an. Das größte parlamentarische Gremium der Republik wählt den Bundespräsidenten und tritt ausschließlich zu diesem Zweck zusammen. Bereits die Ankündigung dieses Beitrags von Kurt Biedenkopf machte klar, dass es hierbei um nichts anderes als um eine Zeitenwende ging.