Auf dem Weg in die ganz normale Republik: Israel gibt sich eine Verfassung

In der „Halle der Unabhängigkeit“ ließ Premierminister Benjamin Netanjahu heute mal eine ganz andere Bombe in Tel Aviv platzen; diesmal eine, auf die die – auch in Israel – üblichen Verdächtigen seit 66 Jahren gewartet haben. Netanjahu gab bekannt, ein „Grundgesetz“ („Basic Law“) vorzubringen. Keiner zweifelt daran, dass es nun irgendwann in Kraft tritt.

Doch während nun wieder ein nicht enden wollendes Geplärr um die üblichen klerikalen und herkunftsfetischistischen Begrifflichkeiten anheben wird, kommen wir hier lieber gleich zur Sache: Wie soll das laufen? Eine verfassungsgebende Versammlung? Ich entsinne mich eine solche, wenn auch unter etwas anderen Umständen, für die kommenden Jahre im Bereich des Möglichen gehalten zu haben. Oder wird es im örtlichen Placebo (im Volksmund: Knesset) wieder einmal heißen, „Hände hoch, danke, raus.“?

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Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.