Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks MilitÀreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewĂ€hlten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulĂ€ren VerfassungĂ€nderung immer wieder gescheitert waren.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der BesatzungsmĂ€chte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene VerfassungsĂ€nderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur ErgĂ€nzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmĂ€chtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfĂŒgen, ohne dass der „Spannungsfall“ ĂŒberhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

„Anti-Terror-Paket“ heute im Bundestag: Placebo mit gefĂ€hrlichen Nebenwirkungen

Zitat von padeluun, Digitalcourage-Vorstand:
„Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einem Überwachungspaket statt an wirksamen Anti-Terror-Gesetzen. Handwerklich gute Gesetzgebung braucht Zeit und Weitblick. Das geplante Anti-Terror-Paket dagegen ist ein Schnellschuss, den ich lieber „Gesetzesterror“ statt „Anti-Terror-Gesetz“ nennen wĂŒrde“, sagt padeluun von Digitalcourage.

Syrien: Deutsche Truppen auf unserem Territorium

Der stellvertretende Aussenminister Syriens, Ayman Sosan erklÀrte am heutigen Mittwoch, den 15.Juni 2016, die Anwesenheit u.s.-amerikanischer, französischer und deutscher militÀrischer Elitesoldaten auf syrischem Boden als eine eklatante Verletzung der SouverÀnitÀt und UnabhÀngigkeit des Landes. Das unbefugte Eindringen stehe im Widerspruch zu den grundlegendsten Regeln des Völkerrechts