Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab.

Krieg in Syrien, Irak, TĂĽrkei: „Die Linke“ hielt monatelang Regierungsantwort ĂĽber Weitergabe von Bundeswehr-Aufklärungsdaten an Kriegskoalition zurĂĽck

Die scheinlinke Contra-Partei „Die Linke“ kollaboriert weiter mit dem fĂĽnfzehnjährigen U.S.-gefĂĽhrten Terrorkrieg und versucht zu verhindern, dass das auffällt. Am gestrigen 22. November erscheint auf Heise.de ein Artikel mit der Ăśberschrift „Incirlik: TĂĽrkei hat Zugang zu Aufklärungsdaten der Bundeswehr-Tornados“. Im Artikel heisst es: „Die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken bestätigt BefĂĽrchtungen, ĂĽber die Telepolis schon vor Monaten berichtete: Die TĂĽrkei – und nicht nur sie – hat den vollen Zugriff auf die Daten und Fotos der AufklärungsflĂĽge der deutschen Tornados im Kriegsgebiet TĂĽrkei-Nordsyrien-Nordirak.“ Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 21. März.

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂĽr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂĽr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂĽsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: