„VollstĂ€ndige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung ĂŒber die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995:

Telefonaktion: Keine 300 Millionen fĂŒr den BND! #BNDanruf

Ein Aufruf vom BĂŒrgerrechtsverein Digitalcourage

Die BND-AufrĂŒstung ist ungeheuerlich, aber wir können sie verhindern! Statt aus dem NSA-Skandal zu lernen, will der BND 300 Millionen Euro fĂŒr mehr fĂŒr Überwachung. Damit soll Informationstechnik gekauft werden, deren Anwendung zum Teil schlicht und ergreifend kriminell ist. Dabei haben vor der Wahl selbst SPD- und Unions-Politiker/innen die Spitzelpraktiken der Geheimdienste scharf kritisiert.
Vertrauensgremium anrufen