Affäre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen BĂĽrgerrechtler und Ă–ffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine Erläuterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der Affäre auĂźer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritäres oder gar totalitäres Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Ăśberspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂĽllung nach dem Grundgesetz ĂĽber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewählten Repräsentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂĽr), zu groĂź. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-MassenĂĽberwachung

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben.

Deutschlands Versagen zum Internationalen Tag der U.N.O. zur UnterstĂĽtzung der Opfer von Folter

Wenn also heute der Internationale Tag zur Unterstützung der Opfer der Folter begangen wird, müssen ausnahmslos alle Dokumente unserer nationalen Geheimdienste auf den Tisch um belastendes Material zur Beihilfe mit entsprechenden Konsequenzen zu ahnden. Würden Aktivitäten zur Entlastung von Vorwürfen beitragen, gäbe es keinen Grund, diese nicht zu veröffentlichen. Der vorgeschlagene geheime Mediator, eine Einzelperson – im Fall des Versagens des N.S.A.-Untersuchungsausschusses wäre völlig unnötig.