Palmyra: Verrat in Damaskus und Moskau

Wenn jemand menschenverachtenden Mörderbanden und terroristischen Söldnern, die unter der Flagge von „Islamischer Staat“, „I.S.I.S.“, „I.S.I.L“ operieren bzw „Daesh“ genannt werden, Dutzende von schweren und leichten Panzern, Artillerie, Panzerabwehrwaffen, riesige Mengen an Munition und auch noch Luftabwehrpanzer („Shilka“) überlässt, sind wir bei Radio Utopie not amused.

Das gilt auch dann, wenn die Militärs von Syrien und Russland das tun.

Das war kein „Unglück“ oder „Versehen“. Das war eine organisierte Übergabe. Und das werden die Verantwortlichen in Syrien und Russland noch bereuen.

Kriegspropaganda und Geschnatter wo man nur hinschaut

Erfundene Zahlen und Behauptungen über verschwundene, evakuierte und befreite Zivilisten in bzw aus dem noch nicht befreiten Abschnitt im Osten von Aleppo machen die Runde. Dabei halten alle Beteiligten dieses Stille-Post-Geschnatters die Menschheit offensichtlich für einen Haufen Schwachköpfe und behalten damit Recht, wenigstens was die bei Contralinken so berühmten „Mehrheitsfähigen“ angeht.

Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?