„Hauptausschuss belebt Vorschlag aus Unterausschuss des Herrenchiemsee-Konvents“ von 1948

Anm. d. Red.: Heute beschloss im wĂ€hrend des Kaiserreichs errichteten Reichstag das Parlament der Berliner Republik einen in ihrer Geschichte prĂ€zedenzlosen „Hauptausschuss“. Wohlgemerkt – in ihrer Geschichte, der Republik, nicht in seiner Geschichte, der des Reichstags.

Der Hauptausschuss des Reichstags (hier eine Buchveröffentlichung , bei Wikipedia vernebelnd „Interfraktioneller Ausschuss“ genannt, wurde 1915 wĂ€hrend des Ersten Weltkriegs drei Jahre vor der deutschen Revolution eingesetzt. Nach der Beibehaltung des Deutschen Reiches durch die Weimarer Nationalversammlung 1919 – die Republik wurde am 9. November 1918 zwar ausgerufen, aber anschließend nicht geschafft – bestand die „große Koalition“ Weimars („Weimarer Koalition“) aus genau den Parteien, die unter dem Kaiser den Hauptausschuss des Reichstags gebildet und reprĂ€sentiert hatten: der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ S.P.D., der „Zentrumspartei“ (einem VorlĂ€ufer der spĂ€teren C.D.U. / C.S.U. nach dem Faschismus, sowie der „Deutschen Demokratischen Partei“ D.D.P., einem VorlĂ€ufer der spĂ€teren F.D.P. in Westdeutschland.

Heute nun veröffentlichten die Abgeordneten der Linksfraktion (persönliche Anmerkungen seien hier ausgespart) Halina Wawzyniak, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Stefan Liebich, Jörn Wunderlich, Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Harald Petzold auf dem Portal der netzpolitischen Sprecherin und Juristin Halina Wawzyniak folgende ErklĂ€rung zu Ihrer Ablehnung vom heute, am 28. November 2013, durch den Bundestag beschlossenen „Hauptausschuss“. Die ErklĂ€rung im Wortlaut:

28.11.: Gesetzentwurf fĂŒr Mindestlohn in Bundestag eingebracht

Vorwort der Redaktion und RĂŒckblick: Nach der zunĂ€chst siegreichen Revolution von Arbeitern und Soldaten gegen das Kaiserreich erhoben auf dem ersten und faktisch letzten Kongress der Arbeiter- und SoldatenrĂ€te („ReichsrĂ€tekongress“) vom 16. bis 21. Dezember 1918 im GebĂ€ude des heutigen Berliner Abgeordnetenhauses die Delegierten der UnabĂ€ngigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (U.S.P.D.) die Forderung nach EinfĂŒhrung eines allgemeinen Mindestlohns. Auf Betreiben des umtriebigen spĂ€teren Reichsfinanzministers Rudolf Hilferding, selbst Mitglied der U.S.P.D. und Mitglied der am 4. November 1918 gegrĂŒndeten (und fortan seltsam bedeutungslosen) „Sozialisierungskommission“, wurde der Antrag der UnabhĂ€ngigen Sozialdemokraten verwiesen an den „Rat der Volksbeauftragten“ unter Vorsitz des spĂ€teren ReichsprĂ€sidenten Friedrich Ebert (S.P.D.) – zur „BerĂŒcksichtigung“.

Das Schicksal des Mindestlohns teilten denn auch sehr bald sehr viele, die ihn hÀtten bekommen sollen.

95 Jahre spÀter.

In ErwĂ€gung, dass der hier vorgestellte Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ zur Einrichtung einer „Mindestlohnkommission“ unter Beteiligung der jahrzehntelang im gewissen Nichts geĂŒbten FunktionĂ€re des „Deutschen Gewerkschaftsbundes“ D.G.B. der allerletzte Mist ist – der Gesetzentwurf wurde von der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ ĂŒbernommen – wollen wir uns dennoch nicht nehmen lassen diesen zu dokumentieren, bevor er am Donnerstag im ReichstagsgebĂ€ude von genau der S.P.D. abgelehnt werden wird, die ihn entworfen hat.

Untenstehend also der Gesetzestext und die allgemeine BegrĂŒndung („Allgemeines“) vom „Entwurf eines Gesetzes zur EinfĂŒhrung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG)“ (Bundestag Drucksache 18/6, gespiegelt), eingebracht von der Fraktion „Die Linke“ fĂŒr die dritte Sitzung des Bundestages nach dessen Wahl 2013, am nĂ€chsten Donnerstag, dem 28. November.

„Hauptausschuss“: Ein Schreiben an den PrĂ€sidenten des Bundestages

Nach seiner Wahl am 22. September tagt das Parlament der Republik am 28. November erst zum dritten Mal. Auf der Tagesordnung: ein Antrag der Fraktionen C.D.U. / C.S.U. und S.P.D. auf Einrichtung eines von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptausschusses“. Hier nun ein Schreiben von Matthias Muer an den BundestagsprĂ€sidenten Norbert Lammert:

„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands

Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte regulĂ€re Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich fĂŒr eine „Übergangsphase“ – die Installation eines prĂ€zedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklĂ€rten Ausnahmezustand, da nur mit geschĂ€ftsfĂŒhrender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei MilitĂ€reinsĂ€tze der Bundeswehr in Afrika beschließen, sowie „BeschlĂŒsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen MarinestreitkrĂ€fte im Rahmen einer „PrĂ€senz- und Überwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der KĂŒste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschĂ€ftsfĂŒhrende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlĂ€ngert wurde.

Eine Chronologie und EinschÀtzung der Ereignisse.

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