Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper über das Rätsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an über zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner müssten unverzüglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwälzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere Zuschüsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-Bürgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklären lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die Gespräche hätten und zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. Ach ja, es sind nur über zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

„CETA, TTIP und Co. zielen auf den Umbau der Gesellschaft“

Die Rede von Rena Tangens für die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf der heutigen Demonstration gegen die z.Z. durch Regierungen im Geheimen vorbereiteten internationalen Abkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) (früher „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“, TAFTA), „Trade in Services Agreement“ (TiSA) und „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA). Die Demonstration beginnt um 12 Uhr am Berliner Hauptbahnhof. Digitalcourage läuft zusammen mit anderen Organisationen im Demonstrationsabschnitt „Datenfokus“ und ist an einer Datenkrake zu erkennen.

Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

Demo gegen TTIP und CETA in Berlin

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird seit 2013 unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt. Ähnlich wie CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das zwischen der EU und Kanada seit 2009 ausgehandelt wird, droht ein massiver Abbau von Demokratie: gewerkschaftliche Rechte, Verbraucherrechte und erreichte Standards im Umweltschutz sehen die Kritiker in Gefahr.

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