Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.

„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher StreitkrĂ€fte gegen die Terrororganisation IS“

Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von MilitĂ€r und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der TĂŒrkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.

Dazu HintergrĂŒnde, die sich selbst ansehen mĂŒssen. Sonst werden sie es nicht glauben.

Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“

Das Kriegsmandat des Staates fĂŒr die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „LuftĂŒberwachung“ und „AufklĂ€rung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Öffentlichkeit der Republik um so entschlossener AufklĂ€rung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst ĂŒber das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates TĂŒrkei fordern.

Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung

Bundesverfassungsgericht: Beschluss ĂŒber Bayer-Kohlenmonoxid-Leitung noch nicht in Sicht. Initiative bleibt am Ball. Ein in sich verknotetes Stahlrohr symbolisiert im Monheimer Stadtzentrum den Widerstand gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung durch die Region. Dieses von Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher entworfene Mahnmal ließe sich auch als Warteschleife deuten. Seit dem von den Pipeline-Gegnern als Teilerfolg bejubelten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) MĂŒnster im August 2014 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alles wartet auf eine Entscheidung. Doch nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Allmendinger ist ein Termin noch nicht absehbar. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrĂ€gt zwar zwei Jahre, aber in dem Dezernat gibt es weitere Verfahren, die vorrangig sind“, erklĂ€rt er.

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der TĂŒrkei, Syrien, Irak?

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-gefĂŒhrten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die HĂ€nde. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

Bericht aus einer Republik außer Funktion.

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