Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte.

„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS“

Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von Militär und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der Türkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.

Dazu Hintergründe, die sich selbst ansehen müssen. Sonst werden sie es nicht glauben.

Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“

Das Kriegsmandat des Staates für die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „Luftüberwachung“ und „Aufklärung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Öffentlichkeit der Republik um so entschlossener Aufklärung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst über das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates Türkei fordern.

Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung

Bundesverfassungsgericht: Beschluss über Bayer-Kohlenmonoxid-Leitung noch nicht in Sicht. Initiative bleibt am Ball. Ein in sich verknotetes Stahlrohr symbolisiert im Monheimer Stadtzentrum den Widerstand gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung durch die Region. Dieses von Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher entworfene Mahnmal ließe sich auch als Warteschleife deuten. Seit dem von den Pipeline-Gegnern als Teilerfolg bejubelten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im August 2014 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alles wartet auf eine Entscheidung. Doch nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Allmendinger ist ein Termin noch nicht absehbar. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt zwar zwei Jahre, aber in dem Dezernat gibt es weitere Verfahren, die vorrangig sind“, erklärt er.

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

Bericht aus einer Republik außer Funktion.