Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschĂ€mende, lĂ€cherliche Farce. Warum beschĂ€digt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative fĂŒr Deutschland“ noch ĂŒber die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen wĂŒrden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat, 2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ irreparabel beschĂ€digen und als Heuchler entlarven wĂŒrden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfĂ€hige Untertanen erklĂ€ren mĂŒsste, warum Staat und Regierung nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie EuropĂ€er sind.

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NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „GrĂŒnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen MilitĂ€rs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nĂ€mlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂŒnen“ in ThĂŒringen.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂŒber MilitĂ€reinsatz

Karlsruhe: Regierung musste wĂ€hrend Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂŒr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, deren FĂŒhrung vor dem MilitĂ€reinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂŒhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂŒr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter StreitkrĂ€fte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂŒr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklĂ€rte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der StreitkrĂ€fte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemĂ€ĂŸ. Das Gericht lĂ€sst lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂŒber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂŒber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt Ă€ndert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂŒber von Regierung angeordnetem MilitĂ€reinsatz und KriegfĂŒhrung faktisch auf.

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