„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen. Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht übertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche Auszüge erschienen beim BR überhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich.

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Schäuble will im Zuge der Staatskrise in Griechenland von der deutschen Republik noch einmal 123 Milliarden für die Banken. Der Anteil des deutschen Staates am Fonds der Aktiengesellschaft EFSF des Großherzogtums Luxemburg soll dafür auf 246 Milliarden Euro steigen. Dies addiert sich zu den sowieso verlangten 120 Milliarden Euro an neuer „Griechenland-Hilfe“ für die transstaatlichen Finanzgläubiger Athens.

Aus!Sitzen: Beginn der zweitägigen Sitzblockade gegen Stuttgart 21

Widerstand gegen Programm „Stuttgart 21“ (S21) Am Montag, 23. Mai 2011, beginnt die schon Mitte März angekündigte, gewaltfreie Dauersitzblockade der Kampagne Aus!Sitzen. Zwei Tage wird der Bau von Stuttgart 21 blockiert. Bereits jetzt haben mehr als 460 Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet verbindlich zugesagt, sich hinzusetzen und entschlossen zu zeigen, dass sie sich ihr Recht auf Mitsprache und Mitgestaltung ihrer Stadt nicht nehmen lassen. „Mit der Risikoanalyse der DB Projektbau ist einmal mehr deutlich geworden, dass Stuttgart 21 völlig unkalkulierbare Risiken birgt und viel teurer wird als die bisher als Obergrenze angesetzten 4,5 Milliarden Euro. Es wäre unlauter, der Bevölkerung ein solches Projekt zur Abstimmung vorzulegen“, sagt Parkschützerin Andrea Schmidt vom Kampagnenteam Aus!Sitzen.

Sachsens Versammlungsgesetz wird Schnipsel

Es sind in den letzten Jahren ja viele Gesetze der Berufsbetrüger in den Staatsparteien durch die Verfassungsgerichte in der Luft zerrissen worden. Aber sowas hat man noch nicht gesehen.

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EU-Vertragsänderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefährdet Demokratie und Menschenwürde

Bürgerrechtlerin kündigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekündigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Denn dieser enthält eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschränkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-Ermächtigung für Mechanismen im Namen der Stabilität des Euro-Währungsgebietes. Und alle Finanzhilfen im Rahmen solcher Mechanismen wären mit Auflagen verbunden mit einer Strenge, wie sie der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht. Sie hat darüber mit Schreiben vom 24.03.2011 den Bundespräsideten und sowie zu gleichen Teilen ausgewählte etablierte konventionelle und etablierte alternative Medien sowie NGOs zur Stärkung der Demokratie informiert.