IWF – geschĂ€ftsfĂŒhrender Direktor Strauss-Kahn vor rumĂ€nischem Parlament

Auf der Internetseite des rumĂ€nischen Parlaments findet sich die Rede des geschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktors des IWF, Dominique Strauss-Kahn. Sie zeigt einiges ĂŒber die Ziele und die Denkungsweise des IWF. Sie zeigt auch, dass Urteile von Bundesverfassungsgerichten den IWF sehr wohl dazu bringen, Grenzen zu respektieren. Das Urteil des lettischen Verfassungsgerichts vom 22.12.2009, welches KĂŒrzungen bei den Ă€rmeren Rentnern verboten hat, hat den IWF inzwischen so weit bewegt, dass er nun scheinbar von sich aus bereit ist, Mindestlöhne, Mindestrenten und Mindestleistungen fĂŒr andere BedĂŒrftige wie z. B. Arbeitslose dem Grunde nach zu akzeptieren.

Lissabon-Urteil stabilisierte Weltfrieden

Unser Politikblog erinnert am 30.06.2010 zum ersten Jahrestag des Lissabon-Urteils an dessen Bedeutung zur Sicherung des Weltfriedens. Das Urteil stellt u. a. fest, dass das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) des deutschen Grundgesetzes fĂŒr Deutschland ĂŒber allem internationalen Recht einschließlich allen EU-Rechts steht. Und das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) nicht supranationalisiert werden darf, also selbst die VertrĂ€ge der EU, soweit sie Außen- oder Sicherheitspolitik enthalten, nur einen ganz normalen völkerrechtlichen Rang haben. Damit bleibt die GASP unterhalb des gesamten Grundgesetzes, unterhalb der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte der Uno und des humanitĂ€ren Kriegsvölkerrechts (Genfer und Haager Konventionen).

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Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die HĂŒrden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestĂ€rkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld vom 1. MĂ€rz 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem KlĂ€ger recht. (1) Unter Punkt 2b in der UrteilsbegrĂŒndung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschĂŒchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefĂ€hrlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“

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Autorin von Radio Utopie VerfassungsklÀgerin gegen 148 Mrd Euro-Zweckgesellschaft

Wie das Bundesverfassungsgericht gestern gegenĂŒber Radio Utopie bestĂ€tigte, wird die Verfassungsklage von BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gegen die am 21.Mai vom Bundestag bewilligte FinanzermĂ€chtigung „Gesetz zur Übernahme von GewĂ€hrleistungen im Rahmen eines europĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (Drucksache 17/1685) derzeit von Karlsruhe unter dem Aktenzeichen AZ 2BvR 1183/10 behandelt. Eingereicht ist u.a. der Antrag auf Einstweilige VerfĂŒgung zur sofortigen Ausserkraftsetzung der FinanzermĂ€chtigung. Wie es hiess, liegen in Karlsruhe bisher vier Klagen vor.

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Das mit NRW

Hannelore Kraft hat versucht, entsprechend den Vorgaben der Berliner SPD-Zentrale, eine große Koalition mit der CDU anzufĂŒhren. Jetzt wird sie sich einer unterordnen. Weil sie nichts anderes kann. Eine kleine Denkschrift ĂŒber Republik, Verfassung und Demokratie, 20 Jahre nach dem Ende von West- und Ostdeutschland. Heute, kurz nach Mitternacht, erschien auf der Webseite der „Bild“ (1) ein Interview der LandesverbandsfĂŒrstin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft. In dem mit einem grausamen, grausamen Foto geschmĂŒckten Foto geschmĂŒckten Willensportrait legte diese ausfĂŒhrlich dar, warum sie nicht nur LandesverbandsfĂŒrstin, sondern gern LandesfĂŒrstin wĂ€re. Ihr Interview nahmen die ĂŒblichen VerdĂ€chtigen der Informationsdienste, „Spiegel“ (2) und „Focus“ (3), zum Anlaß zu berichten, Kraft habe mit Neuwahlen „gedroht“. Das kommt davon, wenn LĂŒgner ĂŒber LĂŒgner schreiben.

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Die FDP und die SchutzgĂŒter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Kommentar zum taz Atikel 14.05.2010 Die Ampel zeigt Rot Ich halte mich bzgl. der Frage,wer inwieweit Verfassungsgegner ist, an das Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieses stuft ausschließlich aktive Bestrebungen als „verfassungsfeindlich“ ein, und zwar solche, die aktiv gegen eines oder mehrere der SchutzgĂŒter von §3 BVerfSchG oder §4 BVerfSchG gerichtet sind.

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