Hartz IV – Rote Karte fĂŒr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht mĂŒsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes fĂŒr die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?

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Bundesverfassungsgericht zu Razzia in Hamburger Radio-Redaktion

Urteil: Der BeschwerdefĂŒhrer wurde in seinem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eingeschrĂ€nkt und die Durchsuchung war eine Störung der redaktionellen Arbeit sowie bestand somit die Möglichkeit einer einschĂŒchternden Wirkung, was zu einer BeeintrĂ€chtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fĂŒhren kann Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zu dem Fall – 1 BvR 1739/04 – am 10.Dezember 2010 folgende Entscheidung einstimmig getroffen:

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