Der Staatsstreich ist zum Stehen gekommen: Einzelheiten zu möglicher Volksabstimmung

Die gestrige Verhandlung der vom Bundesverfassungsgericht zugelassenen Eilanträge gegen die Begleitgesetze von ESM und Fiskalpakt – gerĂĽchteweise wurden bestimmte Eilanträge schlicht nicht zugelassen – hat zunächst erst einmal folgenden Effekt: der seit dem Systemwechsel zur staatlich anerkannten „Systemrelevanz“ von Banken durch deren selbst inszenierte „Krise“ in September / Oktober 2008 begonnene Staatsstreich gegen die Demokratien im Einflussbereich von USA und „Europäischer Union“ ist in Deutschland zum Stehen gekommen.

In diesem Artikel sollen nun Einzelheiten und Taktiken der Akteure des (staats)kapitalistischen Staatsstreichs gegen Republik und Verfassung durch eine Volksabstimmung aufzeigen, die von hochrangigen Funktionären der Verfassungsorgane – darunter zwei Verfassungsrichter, Andreas Vosskuhle und Peter Michael Huber – bereits im Sommer 2011 ins Spiel gebracht wurde.

Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung ĂĽber das Grundgesetz als letzte Option

Zum „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische HintergrĂĽnde, Chronologie, Analyse und Prognose. Berlin, Karlsruhe: Gestern lieĂź das Bundesverfassungsgericht nicht nur an die Ă–ffentlichkeit dringen, daĂź der amtierende Präsident Joachim Gauck bereit war, am 29. Juni nach dem Abnicken von ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat durch eine sofortige Unterschrift eine umgehende PrĂĽfung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgerichts bewusst zu sabotieren und eine „Verfassungskrise“ herauf zu beschwören. Die Verfassungsrichter zeigten sich auĂźerdem „entsetzt“, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, ĂĽber die Kanzlerin Angela Merkel, die der britische „New Statesman“ vor wenigen Tagen noch als „den gefährlichsten deutschen FĂĽhrer seit Hitler“ bezeichnet hatte und die offenbar versucht hatte,  Gauck zu dessen geplanten Vorhaben „zu bewegen“, nämlich „die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern“. In einer detailreichen Chronik von „Denkland“ ist umschrieben, wann das Bundesverfassungsgericht, in einem historisch einmaligen Vorgang, öffentlich und unleugbar die Notbremse gegen einen gezielten, organisierten Staatsstreich von Präsident, Kanzleramt, Parlament und Länderkammer zog; nämlich nachdem sich 5 der 6 Bundestagsparteien, CDU, CSU, SPD, FDP und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen gegen Mittag auf ein gemeinsames Vorgehen am 29. Juni geeinigt hatten und im Staatsfernsehen morgens der bekannte Zynismus-Hochleistungssportler Volker Kauder, nebenberuflich auch noch „FĂĽhrer“ der…