Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschĂ€mende, lĂ€cherliche Farce. Warum beschĂ€digt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative fĂŒr Deutschland“ bald ĂŒber die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen wĂŒrden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat,
2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ irreparabel beschĂ€digen und als Heuchler entlarven wĂŒrden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfĂ€hige Untertanen erklĂ€ren mĂŒssten, warum Staat und Regierung doch nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie EuropĂ€er sind.

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und AktivitĂ€ten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen. Das macht nur keine. Explizit die Landesregierung ThĂŒringen nicht, mit ihrer Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“. (22. Februar 2015, Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung)

Der seit anderthalb Jahren ergebnislos agierende „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Umtrieben von Bundesnachrichtendienst in der MassenĂŒberwachung ist genauso eine Farce wie diese beiden Parteien und ihre seit zweieinhalb Jahren nicht, falsch oder ohne Eilantrag gestellten Verfassungsklagen ohne Ergebnis. Ebenfalls droht die Landesregierung Bayern die perfide Kollaboration der Scheinopposition, sĂ€mtlicher etablierten Journalisten und der Mischpoke von Juristen bei den Kriegen in Irak und Syrien auffliegen zu lassen. Denn auch gegen diese hĂ€tte die Landesregierung ThĂŒringen jederzeit nach Artikel 93 eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht in Gang setzen können, anstatt sich mit der LĂŒge rauszureden, gegen einen verfassungswidrigen Krieg der Regierung könne man ja nicht klagen. (27. Dezember 2015, NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen)

Was das Bundesverfassungsgericht angeht: wie jĂ€mmerlich dieses ist, mag jeder fĂŒr sich selbst beurteilen. Zu diesem bekannt putschistischen Geschwafel der paneuropĂ€ischen und bellizistischen Ideologen der „taz“ ĂŒbergibt sich jeder Kommentar von selbst.

Das Grundgesetz wird sich durchsetzen, ĂŒber kurz oder lang. Mögen diese Feiglinge, die sich „christlich-sozial“ nennen – und es genauso wenig sind wie die „Opposition“ eine ist – sich weiter jĂ€mmerlich winden und sich vor der Verantwortung fĂŒr Republik und Verfassung drĂŒcken.

Wie in der sogenannten „Euro-Krise“ gilt, egal ob fĂŒr, gegen, wegen irgendwas und irgendwen, FlĂŒchtlinge, WĂ€hrungssystem, Weltuntergang und / oder kleine grĂŒne PolitmĂ€nnchen vom Mars:

Regierung, Staat, FunktionÀre haben sich an das Grundgesetz zu halten. Und damit Schluss.