Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung

Bundesverfassungsgericht: Beschluss ĂŒber Bayer-Kohlenmonoxid-Leitung noch nicht in Sicht. Initiative bleibt am Ball. Ein in sich verknotetes Stahlrohr symbolisiert im Monheimer Stadtzentrum den Widerstand gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung durch die Region. Dieses von Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher entworfene Mahnmal ließe sich auch als Warteschleife deuten. Seit dem von den Pipeline-Gegnern als Teilerfolg bejubelten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) MĂŒnster im August 2014 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alles wartet auf eine Entscheidung. Doch nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Allmendinger ist ein Termin noch nicht absehbar. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrĂ€gt zwar zwei Jahre, aber in dem Dezernat gibt es weitere Verfahren, die vorrangig sind“, erklĂ€rt er.

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der TĂŒrkei, Syrien, Irak?

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-gefĂŒhrten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die HĂ€nde. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

Bericht aus einer Republik außer Funktion.

Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschĂ€mende, lĂ€cherliche Farce. Warum beschĂ€digt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative fĂŒr Deutschland“ noch ĂŒber die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen wĂŒrden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat, 2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ irreparabel beschĂ€digen und als Heuchler entlarven wĂŒrden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfĂ€hige Untertanen erklĂ€ren mĂŒsste, warum Staat und Regierung nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie EuropĂ€er sind.

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NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „GrĂŒnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen MilitĂ€rs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nĂ€mlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂŒnen“ in ThĂŒringen.

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