Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage ĂĽber die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung Einiges spricht dafĂĽr, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits auĂźer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrĂĽgen. Analyse und Einleitung Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen BeschlĂĽssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ ĂĽberfĂĽhrt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc. Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten VerfassungsgerichtsbeschlĂĽsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch…

Bundesverfassungsgericht stoppt PolizeiwillkĂĽr

Beim letzten Castortransport im Herbst 2011 hatten rund 3000 Menschen bei Harlingen die Gleise blockiert. Nur ein Teil war der Aufforderung durch die Polizei gefolgt, sich von den Gleisen zu entfernen, 1.346 Demonstranten blieben trotzig sitzen und wurden in Gewahrsam genommen und in einer “Freiluft” – Gefangenensammelstelle auf offenem Feld verbracht – ohne richterlichen Beschluss, wie es sich eigentlich gehört.

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Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in MĂĽnchen Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in MĂĽnchen gefĂĽhrten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in MĂĽnchen kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.