Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrĂ€gen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemĂ€ĂŸ sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

„Man kann nicht schlichten ĂŒber das Grundgesetz“: Die Pressekonferenz der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer

„Wir haben deshalb so lang verhandelt, weil die Bahn in all ihren Angeboten bisher dieses immer zur Grundbedingung gemacht hatte – allerdings immer sehr gut versteckt: in wabbeligen Formulierungen, in fadenscheinigen Argumentationslinien hat sie immer die gleiche Vorbedingung gestellt. Und nun hat sie sie zu Papier gebracht. Nach langen Verhandlungen in den HintergrundgesprĂ€chen. Und wir haben uns erlaubt, unsere Grundrechte nicht an der Garderobe abzugeben, sondern zu sagen: Das werden wir nicht tun. Weder im Vorgriff auf das Gesetz, noch ĂŒberhaupt. Weil wir die Grundrechte nicht als teilbar sehen.

Und das ist auch der Grund, warum wir die Schlichtung ablehnen. Man kann nicht schlichten ĂŒber das Grundgesetz. Das dĂŒrfte jedem in diesem Raume klar sein. Und den Menschen da draußen auch.“

Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fĂŒr jedermann und fĂŒr alle Berufe gewĂ€hrleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 BeschĂ€ftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschrĂ€nken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.