Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!
Pressemitteilung der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer vom 24. Oktober 2014. Der Link zu Artikel 9 der Verfassung wurde hinzugefĂŒgt.
Alle bisherigen âAngeboteâ der Deutschen Bahn dienten einem einzigen Ziel: Sie sollten die Grundrechte von Mitgliedern der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer (GDL) einschrĂ€nken.
GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky: âMit KooperationsvertrĂ€gen, FederfĂŒhrung fĂŒr irgendeine Berufsgruppe und Absprachen ‚wer fĂŒr wen zustĂ€ndig ist‘, will die DB die Spaltung unserer Mitglieder im DB-Konzern aufrechterhalten. Unsere ArbeitskĂ€mpfe und die BeeintrĂ€chtigung der Kunden lassen sie dabei völlig kalt. Die DB setzt Millionen Euro in den Sand und schiebt ĂŒber eine Medienkampagne die Schuld den LokomotivfĂŒhrern und Zugbegleitern in die Schuhe. Das Ganze hat zum Ziel, die Grundrechte unserer Mitglieder zu beschneiden â und der EigentĂŒmer Bund schaut zu.â
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: âDas Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fĂŒr jedermann und fĂŒr alle Berufe gewĂ€hrleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 BeschĂ€ftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschrĂ€nken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete MaĂnahmen sind rechtswidrig.â
Bisher haben alle DB-Angebote darauf abgezielt, dieses Recht einzuschrĂ€nken und die GDL daran gehindert, TarifvertrĂ€ge fĂŒr ihre Mitglieder zu schlieĂen. Weselsky: âWir werden die Grundrechte unserer Mitglieder wahren und TarifvertrĂ€ge verhandeln und abschlieĂen, weil wir von unseren Mitgliedern dazu beauftragt sind.â
Kein ErbsenzÀhlen
Um die DB zu unterstĂŒtzen, schlug die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vor, die Anzahl der jeweiligen Mitglieder notariell feststellen zu lassen. âDie GDL wird kein ErbsenzĂ€hlen veranstalten, um als Probelauf fĂŒr die Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit die Grundrechtfrage zu vernebeln.â Es gilt das Prinzip der TarifpluralitĂ€t: Jede Gewerkschaft kann fĂŒr ihre Mitglieder Forderungen aufstellen und sie, sofern sie mitgliederstark, tarifmĂ€chtig und solidarisch untereinander ist, auch durchsetzen. Um dies auch der EVG zu mitzuteilen, hat die GDL ihr heute ein entsprechendes Schreiben geschickt. âEs geht schlichtweg um die Vertretung der eigenen Mitgliederâ, so Weselsky. Die drĂ€ngenden Probleme bei Arbeitszeit, Schichtdienst und Ăberstunden mĂŒssen nicht nur fĂŒr die LokomotivfĂŒhrer der GDL, sondern genauso fĂŒr ihre LokrangierfĂŒhrer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten und Ausbilder/Instruktoren beseitigt werden, kurzum fĂŒr alle ihre Mitglieder bei der DB.
Fadenscheinige Schutzbehauptungen
Die DB versteckt sich hinter fadenscheinigen Behauptungen: Zwei TarifvertrĂ€ge fĂŒr ein und dieselbe Berufsgruppe seien nicht möglich. Doch die personalpolitisch motivierte unterschiedliche Behandlung derselben BeschĂ€ftigtengruppe gelingt dem Unternehmen schon seit Jahren mĂŒhelos. So gibt es bei der DB Vollzeitangestellte, Teilzeitmitarbeiter, Mitarbeiter mit und ohne Besitzstandswahrung, Beamte und Leiharbeiter; fĂŒnf Mitarbeiter- und fĂŒnf BeschĂ€ftigungsformen. âWer es heute schon schafft, die Arbeitszeit jedes einzelnen BeschĂ€ftigten des Zugpersonals minutiös zu planen und abzurechnen, der darf sich nicht hinter fadenscheinig konstruierten ExtremfĂ€llen verstecken, die in der Tarifwirklichkeit zu 99 Prozent nicht entstehen. Deshalb ist die Umsetzung zweier nebeneinander bestehender TarifvertrĂ€ge auf die Mitarbeiter keine Unmöglichkeit, sondern nicht gewolltâ, so der GDL-Bundesvorsitzende. Zudem gibt es unzĂ€hlige Beispiele, in denen TarifpluralitĂ€t bereits funktioniert, wie bei der Vogtlandbahn oder der Albtal Verkehrsgesellschaft.
Streikpause bis 2. November 2014
Die GDL wird nicht zulassen, dass die Grundrechte ihrer Mitglieder eingeschrĂ€nkt werden. Um der DB jedoch Gelegenheit zu geben, den Tarifkonflikt durch einen Einstieg in die inhaltlichen Verhandlungen fĂŒr alle GDL-Mitglieder bei der DB zu entschĂ€rfen, wird die GDL keine Streiks bis einschlieĂlich Sonntag, den 2. November 2014, durchfĂŒhren. Sollte die DB auch danach die Grundrechte der GDL-Mitglieder einschrĂ€nken wollen, ist das Zugpersonal bereit, dies mit einem weiteren Arbeitskampf zu verhindern.
(…)
Artikel von Radio Utopie zum Thema:
16.11.2007 Scholz (CDU): neuer Angriff auf Streikrecht, GDL und Verfassung
Schon wieder einer: nach SPD, DGB und Kapital meint jetzt nun der âStaatsrechtlerâ Rupert Scholz â der schon 1971 mit seiner Habilitation âDie Koalitionsfreiheit als Verfassungsproblemâ den Artikel 9 des Grundgesetzes (Absatz 3, Recht auf Bildung von Gewerkschaften,2) als Problem der Demokratie erkannte â der Staat mĂŒsse den Bahn-Streik der GDL-LokfĂŒhrer verbieten, da dieser âverfassungswidrigâ sei, frei nach dem alten Bonner Motto der 2.Republik: âDas Grundgesetz gilt nicht, sonst wĂ€r es verboten, hĂ€hĂ€..â
