Der Linkskörper ist nicht unteilbar

Die Jahrzehnte alten Parteien „S.P.D.“, „BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen“ und „die Linke“ sind keine Opposition gegen die Verhältnisse. Diese haben sie selbst geschaffen und sind deren Teil. Die einzige Opposition, die diese Parteien repräsentieren, ist die Opposition gegen die Opposition an sich.

Das beinhaltet vermeintlich die Opposition gegen die einzig noch verbliebene parlamentarische Opposition in der Republik, nämlich die von rechts.

Doch in Wirklichkeit richtet sich diese „Opposition gegen Opposition“ gegen das Spektrum welches zu unterdrĂĽcken, zu fĂĽhren und einzubinden ihre Aufgabe ist: den progressiven, sozialdemokratischen, linken, emanzipatorischen, sozialistischen Sektor, wie auch immer sich die Betroffenen selbst definieren wollen.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschlieĂźen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂĽberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂĽr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂĽr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂĽr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂĽrlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

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