Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

Der Bundestag steht vor der Mandatsverlängerung der Bundeswehr in der Internationalen Kriegskoalition gegen den „Islamischen Staat“, die im Irak und in Syrien Krieg führt. Als deren eigentliches, nächstes, langfristiges und strategisches Angriffsziel erscheint der islamische Staat Iran.

Eine Opposition gegen die offenkundige Vorbereitung einer absehbaren Eskalation, eines weiteren verfassungswidrigen Angriffskrieges, findet in Deutschland weiterhin nicht statt – schon gar nicht im Parlament.

Labour: Die E.U.-Ratten verlassen das Luftschiff

Sieben Abgeordnete des britischen House of Commons, in Deutschland „Unterhaus“ genannt, verlassen die Labour Party. Mit diesem Schritt wird deutlich – die zur Überführung der jeweils eigenen Demokratie in die vorprogrammierten „Vereinigten Staaten von Europa“ in allen E.U.-Mitgliedsstaaten, explizit in der etablierten politischen parlamentarischen und relevanten außerparlamentarischen Linken, über entristische Taktiken eingesickerten paneuropäischen, bellizistischen und imperialistischen Uboote und Contras geben die britische Labour als ihren „Wirt“ auf. Damit ist ein nicht nur für Großbritannien bedeutsamer Machtkampf entschieden.

Der Linkskörper ist nicht unteilbar

Die Jahrzehnte alten Parteien „S.P.D.“, „Bündnis 90/Die Grünen“ und „die Linke“ sind keine Opposition gegen die Verhältnisse. Diese haben sie selbst geschaffen und sind deren Teil. Die einzige Opposition, die diese Parteien repräsentieren, ist die Opposition gegen die Opposition an sich.

Das beinhaltet vermeintlich die Opposition gegen die einzig noch verbliebene parlamentarische Opposition in der Republik, nämlich die von rechts.

Doch in Wirklichkeit richtet sich diese „Opposition gegen Opposition“ gegen das Spektrum welches zu unterdrücken, zu führen und einzubinden ihre Aufgabe ist: den progressiven, sozialdemokratischen, linken, emanzipatorischen, sozialistischen Sektor, wie auch immer sich die Betroffenen selbst definieren wollen.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.