Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhĂ€ngige Justiz und damit keine vollstĂ€ndige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrĂŒcklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die UnabhĂ€ngigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat fĂŒr sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw AnklĂ€ger der Exekutive anzugliedern.
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