Angst der Apparatschiks: Kommission überprüft zum ersten Mal seit 2001 installierte „Pro-Geheimdienst-Gesetze“

Eine Kommission unter Vorsitz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans Friedrich überprüft zum ersten Mal die umfassenden Vollmachten, die die zum „Sicherheits“-Apparat verschmolzenen Exekutivbehörden von Militär, Polizei und Spionage-Diensten nach den Attentaten in New York und Washington am 11. September 2001 auch in der Republik Deutschland bekamen. Durch die Kommission überprüft werden sollen „30 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung“, die der damalige F.D.P.-Generalsekretär Christian Lindner seinerzeit „Pro-Geheimdienst-Gesetze“ nannte.

Staatsaffäre um „Rettungsschirm“ für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein

Der „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Rettungsfonds“ in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Einheiten der demokratisch-politisch völlig unkontrollierten Einheitswährung für 16 Staaten in der Eurozone, verstößt selbst nach Einschätzung konservativer Euro-Zentristen sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen geltendes EU-Recht. Der Deal war u.a. durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) eingefädelt worden, der sich mit Zahlungen im Gegenwert von 250 Milliarden Euro beteiligte. Im Gegenzug bekam er als Möchtegern-Weltregierung quasi die finanzielle Kontrolle über die EU-Mitgliedsstaaten, welche Gelder aus diesem „Fonds“ bekommen sollten. Die Brüsseler Räte und Kommissare hatten im gleichen Zeitraum die Kontrolle über die Haushalte der Mitgliedsländer in Form einer „Wirtschaftsregierung“ verlangt. Nun aber kommt der Staatsstreich von Finanzindustrie, IWF, Brüsseler Räten und Kommissaren gegen die Republik und alle anderen souveränen Mitgliedsstaaten des Verbundes „Europäische Union“ offenbar langsam zum Stehen. Die „Welt“ wartete heute mit einer, gerade von dieser Zeitung nicht erwarteten, verfassungsfreundlichen Meldung auf. Wie das Springer-Blatt berichtet, schätzt ein Gutachten des von der „Stiftung Ordnungspolitik“ finanzierten „Centrum für Europäische Politik“ (CEP) eine vom Brüsseler Regierungsrat am 11.Mai erlassene Verordnung über eine Bereitstellung von 500 Milliarden Euro für die Finanzmärkte als verfassungswidrig ein. Nicht genug damit: die Ratsverordnung ist offenbar sogar nach EU-Recht illegal.

Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor

Die Brüsseler Räte und ihre Kommissare planen, exakt nach den Vorgaben der Banken, die weitere Vernichtung der Staatsfinanzen ihrer Mitgliedsländer. Diese sollen als Bundesstaaten der geplanten neue kapitalistische Sowjetunion endgültig übernahmereif geschossen werden. Zur Vernebelung wird eine „Bankenabgabe“ ins Spiel gebracht, welche den vom Kapital geforderten „Fonds“ erst viele Jahre füttern müsste, damit dieser überhaupt operativ einsatzfähig sein könnte. Gleichzeitig versucht die Räteunion die Gesellschaften der Mitgliedsländer und deren Sozialstrukturen wo es nur irgend geht zu ruinieren. Gekaufte Regierungen, gekaufte Partei-Funktionäre, Kommissare, Finanzindustrie, Informationsindustrie, sie alle lügen derweil, was das Zeug hält. Vor drei Tagen, am 26.Mai, kam der für „Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar der Räteunion, Michel Barnier, mit der „langfristigen“ Forderung nach Schaffung eines „europäischen Fonds“ nach vorne. Barnier berief sich auf den „Internationalen Währungsfonds“ (IWF), als er die ungefähre Größe dieses „Fonds“ bezifferte: “zwei bis vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts”. Damit müsse die EU „von einem Bedarf von gut 350 Milliarden Euro ausgehen“, hiess es erläuternd in einer Berliner Zeitung. (Der nächste Raubzug: IWF, Geithner, EU und Banken wollen 350 Mrd Euro für “europäischen Fonds”) Am selben Tag veröffentlichte die EU-Kommission eine Erklärung.

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DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht merkwürdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit über zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der Brüsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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