Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor

Die Brüsseler Räte und ihre Kommissare planen, exakt nach den Vorgaben der Banken, die weitere Vernichtung der Staatsfinanzen ihrer Mitgliedsländer. Diese sollen als Bundesstaaten der geplanten neue kapitalistische Sowjetunion endgültig übernahmereif geschossen werden. Zur Vernebelung wird eine „Bankenabgabe“ ins Spiel gebracht, welche den vom Kapital geforderten „Fonds“ erst viele Jahre füttern müsste, damit dieser überhaupt operativ einsatzfähig sein könnte. Gleichzeitig versucht die Räteunion die Gesellschaften der Mitgliedsländer und deren Sozialstrukturen wo es nur irgend geht zu ruinieren. Gekaufte Regierungen, gekaufte Partei-Funktionäre, Kommissare, Finanzindustrie, Informationsindustrie, sie alle lügen derweil, was das Zeug hält. Vor drei Tagen, am 26.Mai, kam der für „Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar der Räteunion, Michel Barnier, mit der „langfristigen“ Forderung nach Schaffung eines „europäischen Fonds“ nach vorne. Barnier berief sich auf den „Internationalen Währungsfonds“ (IWF), als er die ungefähre Größe dieses „Fonds“ bezifferte: “zwei bis vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts”. Damit müsse die EU „von einem Bedarf von gut 350 Milliarden Euro ausgehen“, hiess es erläuternd in einer Berliner Zeitung. (Der nächste Raubzug: IWF, Geithner, EU und Banken wollen 350 Mrd Euro für “europäischen Fonds”) Am selben Tag veröffentlichte die EU-Kommission eine Erklärung.

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DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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