Machtkampf um die Berliner Republik: Analyse und HintergrĂŒnde

Die AffĂ€re um BundesprĂ€sident Christian Wulff, die geplante „Datenschutz“-Verordnung der „EuropĂ€ischen Union“, die geplante (selbst ĂŒber der EU stehende) nichtstaatliche Finanzorganisation „EuropĂ€ischer Stabilisierungsmechanismus“ ESM, die von Frankreichs PrĂ€sident Nicolas Sarkozy und der Kanzlerin von Deutschland Angela Merkel jahrzehntelang bekĂ€mpfte und nun angeblich geplante Finanzumsatzsteuer („Finanztransaktionssteuer“, Tobin-Steuer), sowie das anstehende Platzen der Bundesregierung und der Rauswurf der einzigen FDP-Ministerin (mitsamt irrelevanter Witze wie Philipp Rösler) ergeben einen Zusammenhang.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-HĂŒrde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei RechtsgĂŒltigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropĂ€ischen „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „EuropĂ€ischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fĂ€llt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begrĂŒnden in einer abweichenden Meinung, warum sie fĂŒr die Beibehaltung der 5-Prozent-HĂŒrde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser BegrĂŒndung eine veritable Blamage.

EindrĂŒcke vom Pilotverfahren in Karlsruhe

Wir waren gestern zum zweiten Mal mit Unser Politikblog als angemeldete Journalisten bei einer mĂŒndlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben einiges an Material (handschriftliche Aufzeichnungen sowie Interviews, darunter mit Dr. Gauweiler und Prof. Hankel), was noch aufbearbeitet werden muss und ein bißchen dauern dĂŒrfte. Leider konnten wir gestern abend das verabredete GesprĂ€ch mit Jens Blecker von Infokriegernews nicht fĂŒhren, denn es war eine Marathonverhandlung bis ca. 18.00 Uhr, und danach haben wir noch 3 weitere Interviews gefĂŒhrt, sodass wir erst ca. 19.30 Uhr aus dem GebĂ€ude kamen und dann unsere Heimreise von Karlsruhe nach Wuppertal antreten mussten.

„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe fĂŒr die Griechenland-GlĂ€ubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulĂ€rer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro fĂŒr die FinanzglĂ€ubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern fĂŒr Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mĂŒndlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen. Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht ĂŒbertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche AuszĂŒge erschienen beim BR ĂŒberhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spĂ€rlich.